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    Einkommen & Vermögen | 11.6.2021 Drucken

    Dürfen Ex-Schwiegereltern Geld zurückfordern?

    Der Bundesgerichtshof stellte den Umgang mit Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung klar. Wann Ansprüche auf Rückforderung bestehen, erläutert der Verband der Financial Planner.

    Am Anfang ist noch alles eitel Sonnenschein: Das junge Paar ist verliebt, heiratet und plant, ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen. Weil das Eigenkapital dafür nicht ausreicht, greifen Eltern oder Schwiegereltern dem jungen Glück finanziell großzügig unter die Arme.

    Was dann folgt, ist hierzulande keine Seltenheit. Es kommt zum Bruch, das Ehepaar trennt sich, die Immobilie wird entweder verkauft oder wandert in den Besitz eines der Eheleute. So weit, so – angesichts einer Scheidungsrate hierzulande von rund 40 Prozent – normal.

    „Doch dann geht der Ärger unter Umständen erst richtig los. Nicht selten kommt es vor, dass Schwiegereltern nach der Scheidung ihr Geldgeschenk zurückfordern“, berichtet Professor Dr. Rolf Tilmes, CFP® und Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Die Motivation dabei: Zwar können sie das Ende der Beziehung nicht verhindern, wohl aber, dass der Ex-Partner des eigenen Kindes die Hälfte der Schenkung behalten darf.

    Scheitert die Ehe, fällt die Geschäftsgrundlage weg

    Nach gültiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei Zuwendungen von den Schwiegereltern an das Schwiegerkind um Schenkungen im Sinne des § 516 BGB. Sollte die Ehe beziehungsweise die nichteheliche Lebensgemeinschaft scheitern, kann die Schenkung nach den sogenannten „Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ zurückgefordert werden (§ 313 BGB). Schließlich erfolge eine Schenkung in der Erwartung, dass die Beziehung andauern werde und die mit dem Zuschuss der Schwiegereltern erworbene Immobilie die gemeinsame Grundlage des weiteren Zusammenlebens der Partner bildet, heißt es zur Begründung.

    Umfassende Interessenabwägung erforderlich

    Allerdings ist es nach einem Urteil des BGH vom 18. 06. 2019 (Az: X ZR 107/16) nun entscheidend, dass das Festhalten am Schenkungsvertrag für die Schwiegereltern unzumutbar ist. „Hier fordert das BGH-Urteil eine umfassende Interessenabwägung“, erläutert Prof. Tilmes. Konkret sind als Kriterien die Ehedauer, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schwiegereltern sowie die Dauer der Immobiliennutzung zu betrachten.

    Unterschiedliche Verjährungsfristen

    Nach Ansicht des BGH besteht ein Rückforderungsanspruch, wenn das Paar sich bereits kurze Zeit nach der Schenkung trennt. „Beim Rücktritt vom Schenkungsvertrag kann sogar die Immobilie oder deren Wert insgesamt zurückgefordert werden“, betont Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. Doch Vorsicht: Handelt es sich bei der Schenkung um Geldzuwendungen, verjähren Ansprüche grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Schenkung erfolgte. Rückforderungsansprüche von Grundstücken verjähren in der Regel nach zehn Jahren.

    Gestaltungsspielraum bei der Schenkung

    „Die Rechtslage sollte jedoch nicht dazu führen, dass künftig keine Schwiegereltern-Schenkung mehr vorgenommen wird“, sagt der FPSB-Vorstand. Möchten Eltern ihr Kind und dessen Partner beim Immobilienkauf unterstützen, haben sie bei der Schenkung von Geldbeträgen oder von Grundeigentum unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.

    Kopplung an den Bestand der Ehe

    Zunächst sollten die Eltern entscheiden, ob sie allein ihr eigenes Kind oder außerdem noch den Lebenspartner beschenken wollen. „Geht die Schenkung ausschließlich und ausdrücklich an den eigenen Nachwuchs, dann zählt dieser Vermögenszuwachs nicht zum gemeinsamen Vermögen des Paares. Somit wird die Schenkung bei einer Trennung auch nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt“, empfiehlt Tilmes. Eine andere Variante ist es, schriftlich zu fixieren, dass die Schenkung rückzahlbar ist, wenn die Ehe in die Brüche geht. „Dadurch kann am einfachsten bewiesen werden, dass die Schenkung ehebedingt erfolgte“, so Tilmes. Nicht zuletzt ist es auch wichtig, die Steuerfreibeträge bei Schenkungen zu beachten.

    Darlehen als Alternative

    Alternativ kann eine Zuwendung an das Schwiegerkind auch als ein Darlehen gestaltet werden, das mit der Auflösung der Partnerschaft an die Schwiegereltern zurückgezahlt werden muss. Es empfiehlt sich dabei, einen schriftlichen Darlehensvertrag zu schließen. Der Darlehensvertrag sollte den Betrag, die Laufzeit, die Verzinsung und die Person des Darlehensgebers und Darlehensnehmers enthalten sowie neben Sonderkündigungsrechten auch zur Verdeutlichung eine Klausel, für welchen Zweck das Darlehen gegeben wird. „Es gibt darüber hinaus noch weitere, individuell anpassbare Gestaltungsmöglichkeiten für die Schenkung“, erklärt Tilmes. Da die Materie insgesamt jedoch recht komplex ist, sollten sich Interessierte unbedingt professionelle Unterstützung holen.

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