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    Einkommen & Vermögen

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    Einkommen & Vermögen | 12.1.2013 Drucken

    Datenlage widerlegt Erbschaftsillusion

    In einer neuen Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum wurde festgestellt, dass die Vorsorgelücken im Alter deutlich größer sind als bislang angenommen.

    Wer kein Erbe zu erwarten habe, sei auf ergänzende Altersvorsorge angewiesen, hieß es in Schlussfolgerung dieser Studie. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) sprach darüber mit Dr. Reiner Braun, Vorstand der empirica AG in Berlin, der bereits mehrfach die Situation von Erben für das DIA untersucht hat.

    Erbschaft = sicheres Auskommen im Alter – geht diese Rechnung auf? Oder droht vielmehr eine Erbschaftsillusion?

    Die durchschnittliche Erbschaft beträgt zwar rund 305.000 Euro, aber rechnet man die zwei Prozent Top-Erbschaften heraus, dann liegt dieser Wert nur noch bei 212.000 Euro. Die allermeisten Erbschaften müssen zudem geteilt werden. So bleiben bereits bei zwei Begünstigten nur noch 106.000 und bei drei nur 71.000 Euro pro Erbe übrig. Gegebenenfalls schmälert die Erbschaftssteuer die Beträge nochmals.

    Noch ein Wermutstropfen: Geringverdiener erben seltener und weniger. Erben von Vermögen über 25.000 Euro haben einen Einkommensvorsprung gegenüber Gleichaltrigen von etwa 600 Euro/Monat. Damit liegt nahe, dass von großen Erbschaften vor allem profitiert, wer auch hohe Vermögen aus dem eigenen Einkommen angespart hat oder ansparen kann. Insbesondere die Vermögensschwächeren können also nicht darauf hoffen, dass der Erblasser die fehlende Altersvorsorge ersetzt. Hinzu kommt: Die ungleiche Verteilung auf die Erbengeneration verschärft sich künftig, denn vor allem Erblasser aus höheren Einkommensschichten haben heute weniger Kinder. Umso mehr gilt dann für die breite Masse: Erbschaften machen die eigene Altersvorsorge nicht obsolet.

    „Die Volumina der Erbschaften werden weniger stark ansteigen als in der Vergangenheit.“

    Wie viel wird in dieser Dekade vererbt?

    Die privaten Haushalte in Deutschland besaßen im Jahr 2010 – als unsere Studie erstellt wurde – nach Abzug aller ausstehenden Kredite ein Nettovermögen von rund 9,4 Billionen Euro. Davon werden im laufenden Jahrzehnt rund 27 Prozent vererbt – das sind 2,6 Billionen Euro. Aber nur in zwei von drei Erbfällen profitiert die nächste Generation, denn Ehepaare setzen sich mit dem sogenannten Berliner Testament meist gegenseitig als Erbe ein. Deswegen werden „nur“ 1,7 Billionen Euro generationen- übergreifend vermacht. Da die Vermögen recht ungleich verteilt sind, konzentrieren sich die großen Erbschaften auf einige wenige Fälle. Die oberen zwei Prozent aller Hinterlassenschaften vereinen etwa ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich. So werden in der breiten Masse nur knapp 1,2 Billionen Euro auf die nächste Generation übertragen, das sind 117 Milliarden Euro jährlich. Davon entfallen zehn Prozent auf Sachvermögen, der Rest verteilt sich etwa gleichmäßig auf Immobilien (47 Prozent) und Geldvermögen (43 Prozent).

    „Die zunehmende Lebenserwartung wird das Wachstum der künftigen Erbschaften ebenfalls verlangsamen.“

    Lassen sich daraus auch Rückschlüsse auf die Erbschaften in weiterer Ferne ziehen?

    Quantitative Prognosen für spätere Zeitpunkte sind aus methodischer Sicht problematisch. Gleichwohl können qualitative Einschätzungen zur langfristigeren Entwicklung des Erbschaftsvolumens vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass die Volumina weniger stark ansteigen werden als in der Vergangenheit. Gründe für den gebremsten Anstieg der Erbschaftsvolumina sind die folgenden:

    Erstens: Die Wohneigentumsquote der Erblasser wird fast nur noch im Osten ansteigen, dort liegen die Verkehrswerte der Immobilien allerdings unter dem bundesdeutschen Durchschnitt.

    Zweitens: Die durchschnittlichen Immobilienpreise werden nach 2020 kaum noch ansteigen, weil die Zahl der Haushalte und damit die Wohnungsnachfrage sinken werden.

    Drittens: Der Anstieg der Geldvermögen dürfte weiterhin parallel zum Wachstum der Einkommen verlaufen. Allerdings verlangsamt sich das Einkommenswachstum seit einiger Zeit. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.

    Viertens: Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge bekommt immer größere Bedeutung. Diese Vermögen sind jedoch nicht oder nur bedingt vererbbar. Je stärker die private Altersvorsorge den Aufbau „konventioneller“ Geldvermögen verdrängt, desto geringer ist das künftige Erbvolumen.

    Fünftens: Die zunehmende Lebenserwartung wird das Wachstum der künftigen Erbschaften ebenfalls verlangsamen. Die zusätzlichen Lebensjahre nötigen zu zusätzlichen Ausgaben. Dieser Effekt fällt vor allem dann ins Gewicht, wenn künftige Erblasser im Alter konsumfreudiger sind als heutige oder pflegebedürftig werden.

    „Durch Erbschaften wird die Ungleichheit nicht erhöht, sondern perpetuiert.“

    In letzter Zeit wird häufig öffentlich geklagt, dass die Ungleichheit in der Gesellschaft zunimmt, zum Beispiel durch den gewachsenen Anteil  der Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Führen Erbschaften zusätzlich zu mehr Ungleichheit oder zu weniger?

    Erbschaften werden häufig als Quelle von Ungleichheit wahrgenommen. Die Ungleichheit in einer Volkswirtschaft steigt aber nicht dadurch, dass jetzt andere (wenige) Haushalte hohe Vermögen besitzen. Insofern wird durch Erbschaften in der Regel die Ungleichheit nicht erhöht, sondern perpetuiert. Abgesehen davon erben in der Tat die Einkommensstärkeren auch höhere Vermögen. Gleichwohl ist nicht jeder Erbe ein Millionenerbe. Lässt man die Top-Erbschaften außer Betracht, ist die Vermögensungleichheit vor allem auf das unterschiedliche Sparverhalten zurückzuführen, denn Erbschaften haben auch Auswirkungen auf die Vermögensbildung: wer hohe Erbschaften erwartet oder bereits erhalten hat, ist oft auch konsumfreudiger und umgekehrt. Daher bleibt die langfristige Auswirkung der Erbschaften auf die Vermögensverteilung der Erben unklar.

    Allerdings dürfte die Ungleichheit der Erbschaften selbst zunehmen. Erblasser, die nicht ausreichend privat fürs Alter vorgesorgt haben oder zum Pflegefall werden, müssen ihre Ersparnisse im Alter weitgehend aufbrauchen und können daher weniger vererben. Es sieht im Moment so aus, dass vor allem die Bezieher höherer Einkommen und damit auch die Wohneigentümer besser privat fürs Alter vorsorgen.

    Außerdem werden sich die Immobilienwerte künftig stärker ausdifferenzieren. Es wird immer wichtiger, ob das geerbte Haus in München, Köln, Hamburg oder im Bayerischen Wald, der Eifel oder Nordhessen steht. Zunehmende Ausdifferenzierungen sind auch innerhalb der Regionen zu beobachten. Je nach Stadtteil oder Bauart werden sich die Preise ganz unterschiedlich entwickeln: qualitativ hochwertige Wohnimmobilien – Einfamilienhäuser, Wohnungen in Gründerzeithäusern etc. – in Wachstumsregionen werden an Wert gewinnen, während schlechtere Wohnungsqualitäten – zum Beispiel Geschosswohnungen der 50er und 60er Jahre in demografischen Schrumpfungsregionen eher an Wert verlieren werden.

    „Die heutigen Erben unterscheiden sich von den bisherigen durch ungünstigere Bedingungen in der Erwerbsphase.“

    Wer sind eigentlich die heutigen Erben/Erblasser und wie unterscheiden sie sich von den früheren Generationen?

    Derzeit erreichen erstmalig die Nachkriegs-Babyboomer das „Erbenalter“. Diese Generation wurde in den 1960er Jahren geboren, die Erben sind also derzeit 40- bis unter 65 Jahre alt. Unter 40-Jährige erben nur indirekt, wenn Erbschaften an die Enkelkinder durchgereicht werden. Die heutigen Erben unterscheiden sich von den bisherigen durch ungünstigere Rahmenbedingungen in ihrer Erwerbsphase. Geboren in den auslaufenden Wirtschaftswunderjahren starteten sie ihr Berufsleben mit den Auswirkungen der ersten Ölkrise Mitte der 1970er Jahre. Haushaltsgründung und Familienbildung waren geprägt durch wachsende Staatsschulden und den Umbau des Sozialstaates.

    Anders als ihre Vorgängergeneration können sich die Nachkriegs-Babyboomer nicht mehr allein auf die staatliche Rente verlassen. Gleichzeitig ist ihre Vermögensbildung gestört durch lange Ausbildungszeiten, wechselnde Arbeitgeber sowie späte Familienbildung und Scheidung. Es ist die erste Generation „Privatvorsorge“, wobei viele bislang immer noch nicht ausreichend privat vorgesorgt haben.

    Erblasser sind die über 70-Jährigen. Bis in die frühen 1990er Jahre war dies noch die „Aufbaugeneration“, deren Vermögen durch den zweiten Weltkrieg weitgehend vernichtet waren. Diese Generation wird nun abgelöst durch die „Wirtschaftswunderkinder“, die ihr Vermögen von Beginn an unbelastet von den Kriegsfolgen aufbauen konnte. Steigende Einkommen ermöglichten eine ungestörte Vermögensbildung, vielen sogar den Erwerb eines Eigenheims. Das macht sich in der Höhe der Erbschaften, aber auch in ihrer Zusammensetzung und zunehmenden Ungleichheit bemerkbar. Dies wird besonders deutlich an den historisch bedingt ungünstigeren Ausgangsbedingungen in Ostdeutschland.

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