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- Aktie
Definition: Ein Fonds, der in viele verschiedene Aktien investiert.
Erklärung: Mit einem Aktienfond kann man Geld in zahlreiche Firmen gleichzeitig anlegen, um das Risiko zu streuen und vom Wirtschaftswachstum zu profitieren.
- Aktienfonds
Definition: Ein Fonds, der in viele verschiedene Aktien investiert.
Erklärung: Mit einem Aktienfonds kann man Geld in zahlreiche Firmen gleichzeitig anlegen, um das Risiko zu streuen und vom Wirtschaftswachstum zu profitieren.
- Altersgrenze
Definition: Das Alter, ab dem man Anspruch auf Altersrente hat.
Erklärung: In Deutschland erhält man regulär ab 67 Jahren Altersrente von der staatlichen Rentenversicherung.
- Altersrente
Definition: Regelmäßige Zahlung im Ruhestand.
Erklärung: Die Rente ist das Geld, das man monatlich bekommt, wenn man in Rente geht und nicht mehr arbeitet.
- Anlage
Definition: Investition von Geld mit dem Ziel, es zu vermehren.
Erklärung: Geld anlegen bedeutet, in verschiedene Finanzprodukte wie Aktien, Fonds oder Immobilien zu investieren, um es wachsen zu lassen.
- Anleihen
Definition: Anleihen sind Wertpapiere, bei denen ein Investor für eine Zinszahlung einem Unternehmen oder Staat Kapital für einen definierten Zeitraum zur Verfügung stellt.
Erklärung: Mit Anleihen können regelmäßige Erträge in einem Depot erwirtschaftet werden. Der Kurs der Anleihe kann während der Laufzeit schwanken. Am Ende gibt es das investierte Kapital zurück.
- Anwartschaft
Definition: Recht auf eine zukünftige Leistung aus einem Versicherungsverhältnis.
Erklärung: Durch Einzahlungen in die Rentenversicherung erwirbt man das Recht, später eine Rente zu erhalten.
Bb
- Beitragsbemessungsgrenze
Definition: Maximale Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden.
Erklärung: Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr für die Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung herangezogen.
- Berliner Testament
Definition: Gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern
Erklärung: Mit dieser Nachlassregelung setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Mit dem Tod des Letztverstorbenen geht das verbliebene Vermögen dann an Dritte, beispielsweise an die Kinder. Im ersten Erbgang haben die Kinder allenfalls Anspruch auf ihren Pflichtteil.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Definition: Versicherung, die zahlt, wenn man nicht mehr arbeiten kann.
Erklärung: Diese Versicherung sichert das Einkommen ab, wenn man wegen Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Definition: Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird.
Erklärung: Arbeitnehmer können über ihren Arbeitgeber zusätzliche Altersvorsorge betreiben und oft von Zuschüssen profitieren.
- Betriebsrentenvertrag
Definition: Vertrag zur Regelung der betrieblichen Altersvorsorge.
Erklärung: Dieser Vertrag legt die Bedingungen und Leistungen der zusätzlichen Altersvorsorge fest, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bietet.
Dd
- Depot
Definition: Konto zur Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
Erklärung: Ein Depot ist notwendig, um Aktien, Anleihen, Fonds und andere Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen und zu verwalten.
- Dividenden
Definition: Gewinnausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre.
Erklärung: Dividenden sind regelmäßige Zahlungen an Aktionäre, die einen Teil des Gewinns der Firma darstellen.
Ee
- Entgeltumwandlung
Definition: Umwandlung von Bruttogehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorgebeiträge.
Erklärung: Ein Teil des Gehalts wird direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
- Erbquote
Definition: Die Erbquote weist den Umfang aus, den ein Erbe aus dem vorhandenen Nachlass erhält.
Erklärung: Existiert kein Testament, gilt für die Erbquote der gesetzliche Erbteil, mit dem auch der Pflichtteil des Erben bestimmt ist (halber gesetzlicher Erbteil). Zur Erbquote kann aber auch die frei verfügbare Quote gehören, wenn der Erblasser mit einem Testament oder einem Erbvertrag eine andere Aufteilung des Erbes verfügt, die von der geetzlichen Erbfolge abweichen kann.
- Erbschaftssteuer
Definition: Steuer auf geerbtes Vermögen.
Erklärung: Wenn man Geld oder Eigentum erbt, muss man darauf Steuern zahlen, abhängig vom Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad.
- ETFs (Exchange Traded Funds)
Definition: Börsengehandelte Fonds, die einen Index nachbilden.
Erklärung: ETFs bieten eine einfache Möglichkeit, breit diversifiziert in Aktien oder Anleihen zu investieren, oft mit geringeren Kosten als aktiv gemanagte Fonds.
Ff
- Festgeldkonto
Definition: Konto, auf dem Geld für einen festgelegten Zeitraum zu einem festen Zinssatz angelegt wird.
Erklärung: Ein Festgeldkonto bietet höhere Zinsen als ein Sparkonto, aber das Geld ist für die Laufzeit nicht verfügbar.
Gg
- Geringverdienerförderung
Definition: Staatliche Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen.
Erklärung: Diese Förderung hilft Personen mit geringem Einkommen durch Zuschüsse oder steuerliche Vorteile, beispielsweise bei der Riester-Rente.
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Definition: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland.
Erklärung: Die GRV ist das Kernstück der Altersvorsorge in Deutschland. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge, um später eine Altersrente zu erhalten.
- Güterstandsschaukel
Definition: Wechsel des Güterstandes in der Ehe zur Steueroptimierung.
Erklärung: Ehepaare nutzen die Güterstandsschaukel, um Steuerfreibeträge bei Schenkungen oder Erbschaften durch Wechsel zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung optimal zu nutzen.
Ii
- Immobilienfonds
Definition: Investmentfonds, der in Immobilienprojekte investiert.
Erklärung: Anleger können in Immobilienfonds investieren, um am Immobilienmarkt teilzuhaben, ohne direkt Immobilien kaufen zu müssen.
Kk
- Kapitallebensversicherung
Definition: Kombination aus Lebensversicherung und Sparvertrag.
Erklärung: Eine Kapitallebensversicherung dient sowohl der Absicherung der Hinterbliebenen als auch dem Aufbau eines Kapitalpolsters für das Alter.
Ll
Nn
- Nachgelagerte Besteuerung
Definition: Besteuerung der Renteneinkünfte erst bei Auszahlung.
Erklärung: Bei der Riester- und Rürup-Rente werden die Beiträge steuerlich gefördert, dafür sind die Auszahlungen im Rentenalter zu versteuern.
Oo
- Opting-Out-Modell
Definition: Möglichkeit, sich aus einer automatischen Teilnahme an einem Vorsorgeplan abzumelden.
Erklärung: Beim Opting-Out-Modell werden Arbeitnehmer automatisch in einen Altersvorsorgeplan aufgenommen, können sich aber aktiv dagegen entscheiden.
Pp
- Pflegeversicherung
Definition: Pflichtversicherung zur Absicherung des Pflegebedarfs im Alter.
Erklärung: Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass im Falle der Pflegebedürftigkeit finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht, um Pflegeleistungen zu finanzieren.
Rr
- Rendite
Definition: Ertrag einer Geldanlage bezogen auf das eingesetzte Kapital.
Erklärung: Die Rendite gibt an, wie viel Gewinn oder Verlust eine Anlage im Verhältnis zum investierten Kapital erzielt, meist ausgedrückt in Prozent.
- Riester-Rente
Definition: Staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Erklärung: Mit der Riester-Rente können Bürger zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge leisten und erhalten dafür staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen.
- Rürup-Rente (Basisrente)
Definition: Private Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler.
Erklärung: Die Rürup-Rente bietet steuerliche Vorteile und ist speziell für Personen gedacht, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ss
- Schenkung
Definition: Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten ohne Gegenleistung.
Erklärung: Durch eine Schenkung können Vermögenswerte steuerlich optimiert und bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergegeben werden.
- Sondertilgungen
Definition: Zusätzliche Zahlungen zur Rückzahlung eines Kredits außerhalb der regulären Raten.
Erklärung: Sondertilgungen ermöglichen es Kreditnehmern, ihre Schulden schneller abzubauen und Zinskosten zu sparen.
- Sparplan
Definition: Regelmäßige Einzahlungen in ein Sparprodukt.
Erklärung: Mit einem Sparplan können Anleger kontinuierlich Vermögen aufbauen, beispielsweise für die Altersvorsorge.
- SV-Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge)
Definition: Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.
Erklärung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen SV-Beiträge, die zur Finanzierung der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verwendet werden.
Tt
- Tagesgeldkonto
Definition: Konto zur kurzfristigen Geldanlage mit variablen Zinsen.
Erklärung: Ein Tagesgeldkonto bietet flexible Verfügbarkeit des Geldes und oft höhere Zinsen als ein normales Girokonto.
- Testament
Definition: Schriftliche Erklärung einer Person über die Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod.
Erklärung: Mit einem Testament kann der Erblasser festlegen, wer sein Vermögen erben soll und wie es verteilt wird.
Vv
- Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Definition: Geldleistungen des Arbeitgebers, die in spezielle Sparformen fließen.
Erklärung: Arbeitnehmer können VL in Produkte wie Bausparverträge oder Aktienfonds investieren und so zusätzliches Vermögen aufbauen.
- Versorgungslücke
Definition: Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der zu erwartenden Rente.
Erklärung: Eine Versorgungslücke entsteht, wenn die Altersrente nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten.
Ww
- Wertpapiere
Definition: Finanzinstrumente, die einen Wert oder Anspruch verbriefen.
Erklärung: Wertpapiere sind Dokumente oder elektronische Einträge, die Besitzansprüche oder Forderungen darstellen. Zu den bekanntesten Wertpapieren gehören Aktien, Anleihen und Fondsanteile. Sie können gekauft und verkauft werden und dienen oft der Geldanlage oder Finanzierung.
Zz
- Zeitwertkonto
Definition: Konto, auf dem Arbeitszeit oder Gehaltsteile angespart werden.
Erklärung: Ein Zeitwertkonto ermöglicht es Arbeitnehmern, Arbeitszeit oder Gehalt anzusparen, um später eine Freistellung oder vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren.
- Zinseszinsen
Definition: Zinsen, die auf bereits erhaltene Zinsen berechnet werden.
Erklärung: Zinseszinsen führen dazu, dass das angelegte Kapital schneller wächst, da die Zinsen regelmäßig dem Kapital zugeschlagen und erneut verzinst werden.