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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 7.2.2015 Drucken

    Wie viel Entgelt fließt in die Betriebsrente?

    Die Bereitschaft, Altersvorsorge zu betreiben, leidet unter dem Niedrigzins. Vor allem die Riester-Rente und andere private Vorsorgeformen sind ins Gerede gekommen.

    Aber wie groß ist die Bereitschaft, durch Entgeltumwandlung mit einer Betriebsrente vorzusorgen? Das Statistische Bundesamt lieferte kürzlich Zahlen dazu.

    In der ersten Märzdekade fand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erneut ein Treffen von Arbeitgebern und Gewerkschaften mit Experten aus dem Finanz- sowie Arbeitsministerium zur betrieblichen Altersversorgung statt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die neuen Tariffonds, mit denen Arbeitsministerin Andrea Nahles die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vergrößern will. Wenige Tage vorher hatte das Statistische Bundesamt Angaben darüber veröffentlicht, wie viel Geld derzeit in Verträge zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern investiert wird: Im Durchschnitt waren es 2012, jüngere Zahlen liegen nicht vor, 362 Euro je Beschäftigter. Das entsprach 0,9 Prozent der Bruttojahresverdienste beziehungsweise einem Gesamtvolumen von 9,5 Milliarden Euro.

    Riester-Rente profitiert von der Förderung

    Die Statistiker verglichen diese Investitionen mit dem Geld, das in der Riester-Rente angespart wird: Die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung lagen knapp unter den Sparbeiträgen für die Riester-Rente, in die nach den vorläufigen Angaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen im Jahr 2012 10,1 Milliarden Euro flossen. Dieser Betrag setzt sich aus Eigenbeiträgen der Sparer in Höhe von 7,3 Milliarden Euro und staatlichen Zulagen von 2,8 Milliarden Euro zusammen. Wenn es für die Entgeltumwandlung zur Betriebsrente eine ähnliche Förderung gäbe wie für die Riester-Rente, dann wären die angesammelten Mittel in der betrieblichen Altersversorgung deutlich höher als die Einzahlungen in die Riester-Rente.

    Stagnation seit mehreren Jahren

    Nicht nur die absoluten Beträge zur Riester-Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge fallen ähnlich aus, sondern sie eint noch eine weitere Gemeinsamkeit: Bei beiden stagniert seit einigen Jahren die weitere Verbreitung. In der betrieblichen Altersversorgung verharrt der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem bAV-Vertrag seit 2009 bei knapp 60 Prozent. Der Bestand an Riester-Verträgen wächst seit 2011 ebenfalls nur noch minimal, ohne die noch junge Form des Wohn-Riesters wäre die Entwicklung sogar rückläufig.

    Große Unterschiede zwischen den Branchen

    Zwischen den Branchen jedoch bestehen erhebliche Unterschiede. So investierten Beschäftigte in volkswirtschaftlichen Zweigen mit einem hohen Durchschnittsverdienst nach den Angaben des Statistischen Bundesamts deutlich mehr als Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen. Am höchsten fiel der Umwandlungsbetrag in der Finanz- und Versicherungsbranche aus. Dort investierten die Beschäftigten durchschnittlich 1.115 Euro. Das entsprach 1,8 Prozent des Bruttojahresverdienstes. Die niedrigsten Werte wurden in der Leiharbeitsbranche mit 36 Euro (0,2 Prozent des Bruttojahresverdienstes) und im Gastgewerbe mit 59 Euro (0,3 Prozent des Bruttojahresverdienstes) ermittelt.

    Zahlungen der Arbeitgeber machen den Unterschied

    Im Gegensatz zur Abhängigkeit von der Branche stellten die Statistiker keinen Zusammenhang zwischen bAV-Aufwendungen und der Größe des Arbeitgebers, gemessen an der Anzahl der Beschäftigten, fest. Die Unternehmensgröße war nach den Auswertungen des Statistikamtes für die Entscheidung der Beschäftigten zur Entgeltumwandlung beziehungsweise für die Beteiligung der Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersversorgung nicht relevant. In allen betrachteten Unternehmensgrößen betrug der Anteil der umgewandelten Verdienste zwischen 0,8 und 0,9 Prozent. Diese Feststellung ist interessant, weil die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung insgesamt durchaus von der Betriebsgröße abhängt, wie der Alterssicherungsbericht 2012 zeigt.

    In Unternehmen mit einem bis neun Beschäftigten haben nur 30 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung, in Firmen mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 39 Prozent. Große Unternehmen mit einer Belegschaft von 1.000 und mehr Arbeitnehmern kommen auf eine bAV-Verbreitung von 84 Prozent. Schlussfolgerung daraus: Die Unterschiede zwischen kleinen und großen Unternehmen gehen vor allem auf die arbeitgeberfinanzierte bAV zurück. Große Unternehmen richten eher Versorgungswerke ein, in denen automatisch alle Arbeitnehmer einbezogen sind, weil der Arbeitgeber die Einzahlungen trägt.

    Direktversicherung vor Pensionskasse

    Bei der Entgeltumwandlung hingegen ist, sofern es sich nicht um obligatorische Systeme handelt, immer eine aktive Entscheidung des Arbeitnehmers für die bAV erforderlich, daher ist eine große Verbreitung auch schwerer zu erreichen als in arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerken. Das meiste Entgelt wurde 2012 in Direktversicherungen investiert (3,25 Milliarden Euro). Dahinter folgten Pensionskassen mit 2,25 Milliarden Euro, Zusatzversorgungseinrichtungen des Öffentlichen Dienstes mit 1,75 Milliarden Euro. Auf Direktzusagen entfielen 1,25 Milliarden Euro und auf Unterstützungskassen 0,75 Milliarden Euro. In Pensionsfonds wurde mit 0,25 Milliarden Euro vergleichsweise wenig Arbeitslohn eingebracht.

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