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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 6.3.2018 Drucken

    Nächster Anbieter für die Zielrente positioniert sich

    Mit der R+V Versicherung und der Fondsgesellschaft Union Investment haben sich zwei weitere Mitspieler für die neue Zielrente in Position gebracht. Sie präsentierten heute ihr Konzept in der Öffentlichkeit.

    Klingeln gehört zum Handwerk. Davon sind die R+V Versicherung und Union Investment offenkundig überzeugt.

    Nächster Anbieter für die Zielrente positioniert sichIhre Präsentation stellten sie daher unter die Überschrift „Bundesweit erstes Produkt für die Zielrente“. Aufmerksame Beobachter wissen, dass mit ähnlichen Erklärungen zuvor schon das Rentenwerk, eine Kooperation von mehreren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, sowie die Deutsche Betriebsrente, eine Konsortiallösung von Talanx und Zurich, auftraten. Beide Anbieter dürften ebenso für sich eine Vorreiterrolle für die neue Form der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen.

    Wettlauf um die ersten Angebote

    Nachdem sich große Teile der Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr mit der Einführung der Zielrente und dem damit verbundenen Garantieverbot schwer taten, ist nun offenkundig ein Wettlauf um die ersten Angebote ausgebrochen. Es war zu erwarten, dass die R+V Versicherung im Wettbewerb um Mandate der Tarifpartner ganz vorn mit dabei sein würde. Immerhin ist der zum genossenschaftlichen Verbund gehörende Versicherer ein starker Mitspieler in der deutschen bAV-Landschaft. Ebenso überrascht nicht, dass der R+V Pensionsfonds, eine gemeinsame Tochtergesellschaft von R+V und Union Investment, als Träger des Zielrentenangebots in den Ring tritt. Pensionsfonds haben allein schon aus ihrer bisherigen Regulierung mehr Erfahrung mit weniger restriktiven Anlagevorschriften und dem Umgang mit Schwankungen bei einer nichtversicherungsförmigen Kapitalanlage.

    Warten auf die Details

    Wer aber aufschlussreiche Details über die Gestaltung der Zielrente erwartet hatte, war auch nach der Präsentation von R+V und Union Investment eher unbefriedigt. So lange es keine konkreten Vereinbarungen mit Tarifpartnern gibt, wird das auch so bleiben. Die Partner in der Finanzwirtschaft können nur den Rahmen abstecken und ihre Leistungsfähigkeit anpreisen. So war es auch dieses Mal der Fall. Viel Raum nahm die Darstellung der bisherigen Ergebnisse der beiden Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung ein, zum Beispiel durch Verweis auf die etlichen Branchenversorgungswerke, an denen die R+V beteiligt ist.

    Beispiel für die Kapitalanlage

    Für Liebhaber der Details bot Union Investment zumindest mal eine Beispielrechnung zur Kapitalanlage der Zielrente. Für ein breit gestreutes Portfolio eines Spezialfonds wurde von Mai 2009 bis Dezember 2017 die Wertentwicklung (indexiert) berechnet. Bei einem Aktienanteil von 24,1 Prozent und einer breiten Mischung aus Staats-, Unternehmens- und Wandelanleihen kam die Fondsgesellschaft in der Rückschau auf eine jährliche durchschnittliche Entwicklung von 4,82 Prozent, bei Wertschwankungen, die für eine Zielrenten-Zusage wohl durchaus gut verkraftbar gewesen wären. Das Beispiel lieferte zumindest mal eine Vorstellung, wie die Kapitalanlage der Zielrenten aussehen könnte. Zumindest entzieht es den Behauptungen, die Zielrente sei eine Zockerrente, den faktischen Boden. 24 Prozent Aktien dürfte heute schon ein Lebensversicherer ohne weiteres in der Kapitalanlage haben, sofern sein Eigenkapital es hergibt.

    Spannende Fragen bleiben unbeantwortet

    Die wirklich spannenden Fragen zur Zielrente werden aber erst in den Verhandlungen mit den Tarifpartnern Antworten finden. So war zwar auch in der Präsentation von R+V und Union Investment von einem Puffer die Rede, der Schwankungen ausgleichen kann. Aber wie hoch soll er letztlich ausfallen? Was werden die Gewerkschaften im Gegenzug für den Wegfall der Haftung des Arbeitgebers verlangen? Auf welche Renditeeinschätzung/Renditeziele können sich Anbieter und Sozialpartner letztlich verständigen? Inwieweit werden die Zielrentenmodelle auch für nicht tarifgebundene Unternehmen geöffnet? Wie hoch wird das „Eintrittsgeld“ ausfallen, dass Firmen außerhalb des Tarifverbundes mitbringen müssen? Weitere Aufklärung wird noch auf sich warten lassen. Wahrscheinlich bis ins nächste Jahr hinein.

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