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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 5.6.2013 Drucken

    Minister Storm zu Gast in der DIA-Lounge

    Wer für Selbstständige eine Pflichtvorsorge fordere, müsse auch sicherstellen, dass diese im Alter zu einer Leistung führt, die Armut verhindert. Dafür gebe es bislang aber keine praktikable Lösung.

    Mit dieser Begründung reagierte Andreas Storm, Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der saarländischen Landesregierung, auf die Frage, warum entgegen der Festlegung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP in der laufenden Legislaturperiode kein Ergebnis bei der Alterssicherung für Selbstständige erreicht worden ist.

    Pflichtvorsorge für Selbstständige - Minister Storm zu Gast in der DIA-LoungeUrsprünglich war eine Versicherungspflicht vorgesehen, die ein Wahlrecht zwischen der Gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Vorsorge vorsah. Darauf konnte sich die Regierungskoalition aber nicht einigen und vertagte die Entscheidung auf die nächste Wahlperiode.

    Entscheidungen zur Rente sollten im Konsens fallen

    Minister Storm stand am Mittwochabend (5. Juni) in der DIA-Lounge in Berlin Rede und Antwort, in der Gäste aus Politik und Wirtschaft sowie Medienvertreter mit dem erfahrenen Sozialpolitiker über das Thema Altersvorsorge diskutierten. Storm nannte einen weiteren Grund für die Verschiebung einer Festlegung im Bundestag: „Entscheidungen zur Rente sollten in einem weitgehenden Konsens getroffen werden, nicht nur mit einer knappen Mehrheit.“ Die Politik sei in der Vergangenheit immer gut gefahren, wenn solche langfristig wirkenden Entscheidungen zum Rentensystem gemeinsam herbeigeführt wurden.

    Mit der Auseinandersetzung über den Demografie-Faktor und den Riester-Faktor war diese Erfahrung während der 90er Jahre verloren gegangen. Erst in der Großen Koalition fanden die Volksparteien bei der Gesetzgebung zur Anhebung des Renteneintrittsalters wieder zum Konsens und zu mehr Stabilität in der Rentenpolitik. Daher sei, so Storm, in der Folgezeit die Anhebung des Renteneintrittsalters nie ernsthaft wieder in Frage gestellt worden. „Uns wäre einiges erspart geblieben, wenn wir weiter im Konsens gehandelt hätten.“

    Elemente der nächsten Rentenreform skizziert

    Er verwies auf Erfahrungen im Saarland, wo selbst bei schwierigen sozialpolitischen Entscheidungen über Parteigrenzen hinweg Einigkeit erzielt worden sei. Storm verbreitete Zuversicht, dass nach der Bundestagswahl dann auch die erforderlichen Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Rentensystems getroffen werden. Die beiden großen Volksparteien seien in einigen Punkten ja gar nicht so weit auseinander. Als dringend zu lösendes Problem nannte er die Verhinderung von Altersarmut in der Zukunft. Es könne doch nicht sein, dass nach einem langen Arbeitsleben die Rente zum Leben nicht reiche und mit der Grundsicherung eine Fürsorgeleistung beantragt werden müsse. Ein wesentliches Element der nächsten Rentenreform werde die Neugestaltung der Erwerbsunfähigkeitsrente sein. Gerade bei Beziehern von Erwerbsunfähigkeitsrenten ist das Risiko von Altersarmut besonders hoch.

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