Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 30.9.2016 Drucken

    Kommt die Zielrente auf die Zielgerade?

    Haben Sie nun oder haben sie nicht? Um diese Frage rankte sich das Podiumsgespräch, zu dem der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft wenige Tage nach dem Spitzentreffen zur betrieblichen Altersversorgung eingeladen hatte. Der Auftrag an die Runde: Erkunden, ob auf diesem Treffen die richtigen Weichen für die bAV gestellt worden sind.

    Das Timing war perfekt. Anfang der Woche hatten sich die Spitzen des Arbeits- und Finanzministeriums mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden getroffen, um die letzten Steine auf dem Weg zu einer größeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auszuräumen. Der Durchbruch sei erzielt, hieß es anschließend in den Medien. In diesem Glauben fragte Moderator Peter Thelen (Handelsblatt) die Teilnehmer der Runde, von denen einige am Spitzengespräch teilgenommen hatten und daher Informationen aus erster Hand liefern konnten, auf was man sich denn nun genau verständigt habe.

    GDV-Podiumsgespräch zur betrieblichen AltersversorgungDie erste Antwort löste Ernüchterung aus: „Konsens war, dass es ein Gesetz geben wird“, antwortete Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der Bundesverwaltung von ver.di. Ihre nächsten Sätze machten dann deutlich, dass es wohl in vielen Fragen zur Einführung der Zielrente, mit der eine Enthaftung des Arbeitgebers erreicht werden soll, noch keine Einigkeit zwischen den beteiligten Seiten gibt. Die Gewerkschaften können sich offenkundig nur schwer mit der neuen Zusageform anfreunden. „Welche Garantien wird es denn geben?“, erwiderte Kerschbaumer. Ganz ohne Sicherheiten, so der Eindruck, wollen die Gewerkschaften wohl doch nicht mitmachen. Deren Bedenken: Wie sollen wir das den Beschäftigten erklären, wenn die Arbeitgeber aus der Haftung entlassen werden und die Arbeitnehmer dann am Ende nicht so genau wissen, mit welcher Rente sie rechnen können?

    Weniger Hemmnisse, mehr Förderung

    Karsten Tacke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, lieferte zwar auch keine Erkenntnisse über den erzielten Kompromiss zur Zielrente, beschwor aber die Chancen, die sie für alle Seiten bietet. So kristallisierte sich in der Podiumsdiskussion eine Erkenntnis heraus: Einig ist man sich über den Abbau mehrere Hemmnisse und eine erweiterte Förderung der bAV. Bei der Zielrente aber warten alle ab, was Arbeits- und Finanzministerium letztendlich in den Gesetzentwurf schreiben.

    Auf diesen Nenner brachte es Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für ihn ist die neue Zielrente, die über Tarifverträge eingeführt werden soll, erst der zweite Schritt in der anstehenden Reform der betrieblichen Altersversorgung. Diese neuen Tarifverträge seien nicht das Entscheidende, erklärte Weiß. Die müssten ohnehin erst einmal verhandelt werden. Daher zähle vor allem das, was sofort und für alle Arbeitnehmer in Kraft gesetzt werden könne. Weiß zählte dann einige Stellschrauben auf, mit denen die Verbreitung der bAV vor allem in Kleinbetrieben und unter den Geringverdienern verbessert werden soll.

    Dotierungsrahmen wird auf sieben Prozent erweitert

    So besteht wohl Konsens darüber, den Dotierungsrahmen für die steuerliche Förderung von bisher vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auf sieben Prozent zu erhöhen. Allerdings soll im Gegenzug der Aufstockungsbetrag von 1.800 Euro darin aufgehen, so dass die tatsächliche Erweiterung unter dem Strich geringer ausfällt (bislang zusammen ca. 6,4 Prozent), aber auf jeden Fall vereinfacht wird. Für die Befreiung von SV-Beiträgen bleibt es allerdings bei der bisherigen Grenze von vier Prozent, um die Anwartschaften in der gesetzlichen Rente durch die Entgeltumwandlung nicht zusätzlich zu schmälern.

    Über den geplanten neuen Arbeitgeberzuschuss herrscht bis auf Details wohl auch Einigkeit. Die Unternehmen sollen im Zuge der Lohnsteuerabführung einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener pro Jahr 240 bis 480 Euro in einen Betriebsrentenvertrag einzahlen. Diskutiert wird noch über die Einkommensgrenze. Bislang geht man von 2.000 Euro im Monat aus. Die Gewerkschaften würden die Grenze lieber bei 2.500 Euro ziehen. Sie befürchten, dass sonst vor allem Teilzeitbeschäftigte davon profitieren, die Kassiererin bei Lidl aber leer ausgeht. Die Erweiterung auf 2.500 Euro würde den Kreis der Geförderten auf jeden Fall deutlich erweitern. Erfreut waren alle in der Diskussionsrunde, dass die Förderung beim Arbeitgeber ansetzt, nicht beim Arbeitnehmer, weil sonst wieder Ausfälle in der gesetzlichen Rentenversicherung induziert worden wären.

    Freibetrag für die Grundsicherung

    Bewegung gibt es auch bei der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter. Im Gespräch ist ein Freibetrag zwischen 50 und 100 Euro. Der soll dann aber für alle freiwilligen Altersvorsorgeverträge gelten. Die Diskussion auf dem Podium zeigte, dass die Abgrenzung noch für reichlich Auseinandersetzung führen wird.

    Die Benachteiligung von Riester-Verträgen in der betrieblichen Altersversorgung, bei denen nach geltender Rechtslage auf Einzahlungen und auf Renten SV-Beiträge erhoben werden, soll abgeschafft werden. Keine Verständigung gelang bisher beim Umgang mit den ersparten SV-Beiträgen des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung. Peter Weiß hätte es am liebsten gesehen, dass die Arbeitgeber zur Einzahlung in den bAV-Vertrag gesetzlich verpflichtet werden. Das hätten aber weder Arbeitgeber noch Gewerkschaften gewollt, schildert er seine Erfahrungen. Die Tarifpartner wollten diese Beiträge lieber als Verhandlungsmasse in Tarifgesprächen nutzen. Judith Kerschbaumer widersprach ihm. Die SV-Ersparnis müsse gesetzlich geregelt werden, für die alte und die neue bAV-Welt. Die Arbeitgeber sehen darin wiederum eine Verteuerung der Betriebsrenten. Das stimmt allerdings nicht. Wandelt der Arbeitnehmer kein Entgelt für die Betriebsrente, dann fallen die SV-Beiträge ja ebenfalls an.

    Plädoyer für gesetzliche Verpflichtung

    Für Markus Kurth, Rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, geht alles bisher Diskutierte nicht weit genug. Lösungen, die wie die Zielrente an die Tarifpartner gebunden sind, greifen seiner Meinung nach zu kurz. Ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer, gerade in den Problemzonen der betrieblichen Altersversorgung, unterliegen keinen Tarifverträgen. Daher schlägt er eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber vor, im Wege des sogenannten Auto-Enrollment die Entgeltumwandlung zu organisieren. Jeder Arbeitnehmer würde daher automatisch einbezogen, es sei denn, er widerspricht explizit. Kurth will in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag über seine Fraktion einbringen.

    Was steht schließlich im Gesetzentwurf?

    Er sprach damit einen Punkt an, der nach dem Spitzengespräch zur bAV und auch nach der Podiumsdiskussion im Ungefähren verblieb: Kommt nun ein Opting-out beziehungsweise Auto-Enrollment oder kommt es nicht? Für die Zielrente war dies ursprünglich im Gespräch gewesen. Ob es wirklich im Gesetzentwurf stehen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Wenn, dann wohl nur im Rahmen von Tarifverträgen und nicht als gesetzliche Vorschrift.

    Offen bleibt auch noch ein weiterer Punkt: Wie sollen die Arbeitnehmer außerhalb von Tarifverträgen einbezogen werden? In der Diskussion blitzte kurz mal der Begriff „Allgemeinverbindlichkeitserklärung“ auf. Das sei zuallererst Sache der Tarifpartner, erklärte Weiß. Wenn diese einen Antrag stellen, dann werde man auf der Grundlage des Gesetzes entscheiden. Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sich darüber aber noch längst nicht einig.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema
      Zielrente-in-der-bAV

      Die Zielrente als Mittelweg

      Ab 31. Mai 2016 war es endgültig: Die Entscheidung des Finanzministeriums, den Garantiezins im kommenden Jahr auf 0,9 Prozent zu senken, stand im Bundesgesetzblatt. Das hat Folgen für alle neuen privaten Rentenversicherungen, aber auch für die betriebliche Altersversorgung, wenn sie per Versicherung abgedeckt wird. Die neuerliche Verringerung des Garantiezinses, er war erst Anfang 2015 von […]

      Artikel lesen
      BMF_Studie_Betriebsrente

      Reformideen für die Betriebsrente

      Vor wenigen Tagen hat das Bundesfinanzministerium ein Gutachten vorgestellt, mit dem Optimierungsmöglichkeiten bei der Förderung der betrieblichen Altersversorgung untersucht wurden. Dessen Autoren loten aus, wie vor allem unter Gering- und Niedrigverdienern sowie in kleinen und mittleren Unternehmen die Verbreitung der Betriebsrente verbessert werden kann. In den Medien werden häufig nur kleine Ausschnitte aus dem Gutachten […]

      Artikel lesen
      Deutschland-Trend-Garantien-in-der-bAV

      Mehrheit für Erhalt der Garantien

      Die Garantien, die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ihren Beschäftigten aussprechen, spielen für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betriebsrente. Das ergab die jüngste Umfrage im Rahmen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) viermal im Jahr erhebt. So sagten 70 Prozent der Befragten, die […]

      Artikel lesen