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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 15.8.2017 Drucken

    Kleine und mittlere Unternehmen nutzen kaum bAV

    Für Unternehmen, die sich am Arbeitsmarkt interessant machen wollen, ist die betriebliche Altersversorgung ein hervorragendes Instrument, um geeignete Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden.

    Nicht nur im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, sondern auch durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung können Unternehmen punkten. Kleine und mittlere Firmen nutzen aber bislang die bAV kaum. Die neuen Regelungen ab 2018 werden daran wohl wenig ändern.

    Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft Willis Towers Watson von 2015/2016 finden es 83 Prozent der Arbeitnehmer wichtig, dass der Arbeitgeber eine aktive Rolle bei der Bereitstellung einer Altersversorgung spielt. PwC erhob in einer Studie 2016, dass 21 Prozent aller Befragten und immerhin 28 Prozent der Akademiker angaben, das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung sei ein wichtiger Grund gewesen, warum sie sich für ihren derzeitigen Arbeitgeber entschieden hatten. Für 41 Prozent ist sie ein wichtiger Grund, um ihrem Arbeitgeber treu zu bleiben.

    Daneben gibt es noch einen ganz praktischen Grund: Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung und können von ihrem Arbeitgeber die Umsetzung verlangen. Schon um hierauf eine Antwort parat zu haben, ist es als Arbeitgeber sinnvoll, sich entsprechend aufzustellen. Trifft der Arbeitgeber nämlich keine Wahl, kann jeder Arbeitnehmer die Modalitäten selbst festlegen. Der Arbeitgeber muss dann für diese fremde Wahl nach dem Betriebsrentengesetz einstehen. Mit einer unternehmensspezifischen Lösung hingegen wird die Basis für alle Mitarbeiter geschaffen.

    Verschiedene Varianten der betrieblichen Altersversorgung

    Arbeitnehmer haben seit 2002 das gesetzlich verankerte Recht, Bruttogehalt im Umfang von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente einzuzahlen. Aktuell sind das 3.048 Euro für 2017. Der Vorteil: Durchschnittsverdiener sparen fast 50 Prozent der Beiträge, da ihr Nettoaufwand entsprechend geringer ist. Der dadurch mögliche höhere Sparbeitrag und die in der Regel niedrigere Steuerbelastung in der Rentenphase führen meist zu einer deutlich höheren Nettorente im Vergleich zu einer alternativen Vorsorge. Hilft der Arbeitgeber dann finanziell noch mit, lohnt sich die Betriebsrente umso mehr. Ab 2018 soll dieser Beitrag um weitere steuerfreie vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden können, auf die dann jedoch Sozialabgaben anfallen.

    Über die Form der bAV entscheidet der Arbeitgeber: Ihm stehen fünf Durchführungswege zur Auswahl. Zum einen kann er die Versorgungszusage unmittelbar erteilen. In diesem Fall spricht man von einer Direkt- oder Pensionszusage. Zum anderen kann er die bAV auch über einen externen Versorgungsträger abwickeln. Hierfür stehen die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse als Durchführungswege zur Verfügung. Bei der insbesondere bei kleineren und mittelständischen Unternehmen weit verbreiteten Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Als Leistungen lassen sich sowohl eine Rente wegen Alters als auch wegen Invalidität oder für die Hinterbliebenen im Todesfall des begünstigten Arbeitnehmers vereinbaren. Optional kann eine Kapitalzahlung oder eine Mischung aus beidem gewählt werden.

    Neues Gesetz: 2018 sind die Tarifpartner am Zug

    Mit dem anstehenden Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 Tarifpartnern ein weiterer Weg in der betrieblichen Altersversorgung offen stehen: Die sogenannte Zielrente sieht, anders als die bisherigen Modelle, keine Garantien und Mindestleistungen, sondern lediglich die Beitragszahlung in die betriebliche Altersversorgung vor. Die Zielrente leistet im Alter ausschließlich Rentenleistungen.

    Wichtig ist, dass Unternehmen Altersversorgungsmöglichkeiten einrichten, die für sie und ihre Mitarbeiter passen. Welcher Durchführungsweg und Vertragspartner für die Betriebsrente im Unternehmen sinnvoll ist, richtet sich nach den Zielen und der Motivation des Unternehmers: Welche Wirkung soll mit der Einführung einer bAV erreicht werden? Sollen unterschiedliche Bedürfnisse für verschiedene Hierarchien, Funktionen oder Betriebszugehörigkeiten abgebildet werden? Müssen Unternehmensziele berücksichtigt werden?

    Eine unabhängige Beratung ist unabdingbar, denn die Errichtung eines bAV-Konzeptes ist kein Produktverkauf, sondern wird unmittelbar durch Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht bestimmt. Ein passendes Versorgungssystem schafft rechtssichere Lösungen und ermöglicht reibungslose sowie verwaltungsarme Prozesse. Um die größtmögliche Akzeptanz unter den Mitarbeitern zu erreichen, ist eine persönliche Beratung die wichtigste Maßnahme. Ein Kommunikationskonzept, zusammen mit der Geschäftsführung erstellt, vermittelt den Mitarbeitern die bAV in verständlicher Sprache und berücksichtigt die Kenntnisse, den Bedarf und die Erwartungen der Mitarbeiter.

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