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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 7.7.2015 Drucken

    Die Koalition blieb in Ansätzen stecken

    Für die Bundestagsabgeordneten hat die parlamentarische Sommerpause begonnen. Schaut man zurück, dann zeigt sich eines: Beim Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gab es keine Fortschritte.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lotet zwar weiter die Chancen für die Einführung von überbetrieblichen Pensionskassen oder Pensionsfonds durch die Tarifpartner aus, größere Diskussionsrunden sind aber mit den Tarifpartnern nicht mehr geplant. An der sogenannten „Nahles-Rente“ hatte sich viel Kritik entzündet, zumal offen ist, wie mit dieser Lösung die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) für die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung gewonnen werden können. Ziel der Koalition ist aber gerade die stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in den KMU. Neues gebe es nicht zu berichten, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann vergangene Woche vor Journalisten. „Aber das Thema bleibt auf der Tagesordnung.“

    Die Koalition blieb in Ansätzen steckenEs hakt in der Koalition auch beim Thema Flexi-Rente. Eigentlich hätten Eckpunkte für einen erleichterten Übergang in den Ruhestand bereits Ende vergangenen Jahres vereinbart werden sollen. Bündnis 90/Die Grünen legten jetzt einen eigenen Antrag zur Flexi-Rente vor, über den im Bundestag am letzten Sitzungstag noch debattiert wurde. „Menschen sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, wann und wie sie den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gestalten möchten.“ So lautet der Eingangssatz des grünen Antrags zur Flexi-Rente mit sieben Kernelementen (Bundestagsdrucksache 18/5212). Den Satz konnte sich sogar der sozialpolitische Sprecher der Union, Peter Weiß (CDU), zu eigen machen. Ansonsten ließ Weiß kein gutes Haar an den Vorschlägen der Grünen, die zudem überhaupt keine finanzielle Basis zur Umsetzung hätten.

    Debatte zur Flexi-Rente passte Koalition nicht

    Die Debatte passte der Koalition gar nicht, wobei Redner von Union und SPD aber sichtlich bemüht blieben, keinen Dissens öffentlich sichtbar werden zu lassen. Jeder sprach nur davon, was der eigenen Partei bei der Flexi-Rente wirklich wichtig ist. Weiß und seine Unionskollegen machten immer wieder deutlich, dass es ihnen darum geht, Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten. So sollten bei vollem Rentenbezug und gleichzeitiger Weiterarbeit die vom Arbeitgeber noch zu leistenden Sozialbeiträge zugunsten des Arbeitnehmers verwendet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ganz gestrichen werden. Die Union will auch, dass die Vorteile einer Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus breiter bekannt gemacht werden. Für jeden Monat gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Weiß rechnete vor, dass sich der Rentenanspruch so in einem Jahr um bis zu acht Prozent erhöhen könnte, wenn man auch noch den gewonnenen Entgeltpunkt hinzurechne. Außerdem habe man ja bereits mit dem Rentenpaket die Möglichkeit eröffnet, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinweg verständigen können.

    Teilrente ab 60 wäre falsches Signal

    Die SPD setzt den Schwerpunkt vor allem auf die Gestaltung der Möglichkeiten für einen vorzeitigen Teileinstieg in die Rente. Auch hier versicherten die Sozialdemokraten, dass so Menschen im Ergebnis länger im Arbeitsprozess gehalten werden könnten. Heute gehen Bauarbeiter im Durchschnitt mit 58 Jahren und Krankenschwestern mit 61 Jahren in Rente. „Eine Kombination von Teilrente und Teilzeit ab 60 Jahre wäre ein wichtiger Baustein“, sagte der SPD-Abgeordnete Ralf Kapschack. Fakt sei, dass sich jeder zweite der über 55-jährigen einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand wünsche. Für besonders belastete Berufsgruppen will die SPD ein Arbeitssicherungsgeld zur Einkommensstabilisierung einführen, um einen früheren Rentenbezug zu ermöglichen. In der Union hatten bereits viele Abgeordnete, insbesondere vom Wirtschaftsflügel, Bauchschmerzen mit der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für langjährig Versicherte. Den Renteneinstieg mit 60 Jahren halten sie für das falsche Signal. Letztlich werden wohl die Partei- und Fraktionsspitzen einen Kompromiss bei der Flexi-Rente finden müssen. Über eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Teilrente sind sich eigentlich heute schon alle einig.

    Mehr Mobilität für Betriebsrenten

    Das Bundeskabinett beschloss noch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie. Die neuen Regeln sollen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht nur bei einem grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechsel in der EU, sondern auch auf nationaler Ebene gelten. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sagte bei der Regierungsbefragung im Bundestag, künftig werde ein Arbeitgeberwechsel sich für Arbeitnehmer bei der bAV nicht mehr nachteilig auswirken. Wie ihr Ministerium ergänzend mitteilte, soll bei der Umsetzung der EU-Vorgaben – im Wesentlichen durch Änderungen am Betriebsrentengesetz – bewusst darauf verzichtet werden, diese nur für grenzüberschreitende Arbeitgeberwechsel gelten zu lassen, um eine „Inländerdiskriminierung zu vermeiden“.

    Anwartschaften schneller unverfallbar

    Im Kern sehen die neuen Bestimmungen vor, dass arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften künftig bereits dann als unverfallbar gelten, wenn die Zusage drei (statt bislang fünf) Jahre bestanden hat. Zudem wird das Lebensalter, zu dem man frühestens den Arbeitgeber wechseln darf, ohne dass die Anwartschaft verfällt, von 25 auf 21 Jahre abgesenkt. „Insbesondere junge mobile Beschäftigte können damit künftig schneller und früher als bisher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften erwerben“, hob das Ministerium hervor. Dies könne auch zu einer besseren Verbreitung der bAV beitragen. In einem Punkt übernimmt der Gesetzentwurf nicht die neuen Regeln für inländische Arbeitsplatzwechsel: Bei Abfindungen für Kleinstanwartschaften durch den Arbeitgeber muss die Zustimmung des Arbeitnehmers nur bei einem Arbeitsplatzwechsel ins EU-Ausland eingeholt werden. Damit soll bei einem Arbeitsplatzwechsel im Inland ein „unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand““ für den Arbeitgeber vermieden werden. Die neuen Regeln treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

    Weitere offene Baustellen bleiben liegen

    Offene Baustellen bleiben für die Koalition die Vereinheitlichung des Rentenrechts Ost und West sowie die Einführung einer solidarischen Lebensleistungsrente zur Vermeidung von Altersarmut. Sieht man von einer gegebenenfalls notwendigen Sondersitzung zur Griechenlandkrise ab, beginnt der Bundestag nach der Sommerpause seine Beratungen Anfang September: Dann steht der Haushalt 2016 im Fokus. Das „normale“ Geschäft beginnt dann erst am 21. September. Wichtige Landtagswahlen im März 2016 und der 2017 beginnende Bundestagswahlkampf erhöhen hoffentlich den Einigungsdruck im Rentenrecht und bei der betrieblichen und privaten Altervorsorge. Sonst bleibt vieles auf die langen Bank geschoben.

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