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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 18.8.2020 Drucken

    Betriebsrenten von Corona nicht betroffen

    Das Entgeltumwandlungsverhalten hat sich während der Krise praktisch nicht verändert. Die Arbeitnehmer zahlen genau so viel Geld in ihre Betriebsrenten ein wie vor der Krise.

    Obwohl Corona derzeit die Wirtschaft bestimmt, stellen die Arbeitgeber fast keine Veränderungen im Entgeltumwandlungsverhalten ihrer Angestellten fest. Nur jeder 20. Arbeitnehmer nutzt die Entgeltumwandlung in geringerem Maße als vor der Pandemie.

    Betriebsrenten von Corona nicht betroffen

    Das ist unabhängig davon, ob es obligatorische Mitarbeiterbeiträge im Unternehmen gibt oder nicht. Das geht aus einer neuen Studie des Versicherungsmaklers Aon hervor. Neben dem Blick auf die Auswirkungen der Pandemie führte das Beratungsunternehmen auch eine aktuelle Bestandsaufnahme durch. Ergebnis: Immer mehr Arbeitgeber schaffen Anreize für ihre Mitarbeiter, über Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Die Entgeltumwandlung ist eine staatlich geförderte Form der Betriebsrenten in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines Lohns für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Staatlich gefördert wird dies, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und Sozialabgaben fällig werden. Fast zwei Drittel der befragten Unternehmen gewähren ihren Angestellten darüber hinaus einen Arbeitgeberzuschuss.

    Betriebsrenten-System immer noch zu kompliziert

    Für die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter wählen die Firmen vor allem unbürokratische Lösungen. So zahlen sie überwiegend Festbeiträge oder beteiligen sich mit einem einheitlichen Prozentsatz des Umwandlungsbetrages. Bei der Berechnung der Zuschüsse bevorzugen die Unternehmen folglich die einfachste Methode. Lediglich ein Viertel wählt den im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehenen Weg, bei dem die tatsächlich eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung errechnet werden. Das zeigt einmal mehr, dass viele Unternehmen das bAV-System als zu kompliziert empfinden und sich daher auf die simpelste Variante verständigen.

    Ein weiteres Ergebnis der Studie: Je mehr Geld der Chef für die Betriebsrenten bereitstellt, desto mehr Mitarbeiter machen auch davon Gebrauch. Verzichtet der Arbeitgeber komplett auf Bezuschussung, berichtet nur ein Drittel der Firmen von einer Mitarbeiterbeteiligung von über 25 Prozent. Bei Unternehmen mit Arbeitgeberzuschuss schaffen diese Beteiligung hingegen gut zwei Drittel. Zusätzlich ist auch die Art der Kommunikation über das Thema entscheidend. Für viele Berufstätige sind Betriebsrenten immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Eine hohe Mitarbeiterbeteiligung erreichen Unternehmen somit eher, wenn der Arbeitgeber auf die Entgeltumwandlung aufmerksam macht. Bereits zwei Drittel der Unternehmen geben an, über mehrere Kanäle für die hauseigenen Betriebsrenten zu werben. Besonders beliebt dabei sind Erinnerungsmails, persönliche Beratungsgespräche, Mitarbeiterveranstaltungen und Broschüren.

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