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Rentenschätzung für einen Arbeitnehmer Trotz der schwierigen Materie haben wir versucht, den Eingabeaufwand möglichst gering zu halten. Um den unterschiedlichen Anforderungen an Schnelligkeit oder Genauigkeit an die Rentenschätzung gerecht zu werden, bieten sich gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gleich drei Möglichkeiten, eine Rentenschätzung vornehmen zu lassen: |
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Schnelle Berechnung (Zeitbedarf: nur wenige Sekunden) | ||
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Nur zwei Angaben reichen, um den voraussichtlichen Rentenanspruch zu errechnen. Achtung: Abweichend von der Methode der Rentenstatistiker arbeitet die Voreinstellung dieses Tools mit 40 statt üblicherweise 45 Versicherungsjahren. Der Grund ist einfach und lässt sich aus der Statistik ableiten: Das tatsächliche Alter, mit dem die meisten in den Ruhestand gehen, liegt um oder unter 60 Jahren. Auch wegen qualifizierter Ausbildung gehören heute eher 35 – 40 statt 45 Versicherungsjahre zum "Standard". | ||
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Genauere Berechnung (Zeitbedarf für die Erfassung: rund eine Minute, wenn Sie die Zahlen griffbereit haben) | ||
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Hier können Sie bis zu fünf verschiedene Jahre aus ihrer Erwerbsbiografie
heraussuchen und die Jahres-Bruttoeinkommen entsprechend eintragen. Für eine
Rentenschätzung reicht notfalls zwar auch ein Wert, doch mit jeden zusätzlichen
Wert steigt natürlich die Genauigkeit des Ergebnisses. Tipp: Wenn Sie fünf
besonders markante Jahre aus ihrem Erwebsleben nehmen (zum Beispiel Jahre
besonderer Gehaltssteigerungen und/oder Jahre besonders niedriger Einkünfte),
dann erhöhen Sie die Qualität des Ergebnisses. Auch bei diesem Tool unterstellen wir ein Rentenbeginn mit 60 Jahren – weil dies der Praxis entspricht. Wenn Sie bis 62, 63 oder 65 Jahren arbeiten, dann überschreiben Sie einfach den Voreinstellungswert. |
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Individuelle Berechnung (Zeitbedarf: etwa fünf bis zehn Minuten, wenn Sie die Zahlen griffbereit haben) | ||
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Mit diesem Tool können Sie ihren individuellen Versicherungsverlauf jahresgenau abbilden und errechnen lassen. Dabei können auch beitragsfreie Zeiten für Ausbildung und Kindererziehung berücksichtigt werden. Auch ein früherer Renteneintritt (zum Beispiel mit "60") wird entsprechend mit Abschlägen gerechnet. | ||
| Das Deutsche Institut für Altersvorsorge wünscht Ihnen viel Spaß bei der Nutzung. | |||