 |
 |
Hinweise zu der Berechnung
Kurz- und mittelfristige Kredite werden von Banken und Sparkassen als Ratenkredit mit
Laufzeitzinssatz gewährt. Darunter verstehen die Bankmathematiker: Der Zinssatz für
diese sogenannten Konsumentenkredite (synonym zu Privatdarlehen, Anschaffungsdarlehen,
Tilgungsdarlehen, persönlicher Kleinkredit u.a.) werden als Monatszinssatz angegeben,
zum Beispiel 0,44 %. Die Zinsen werden im voraus auf den ursprünglichen Kreditbetrag
berechnet und dem Kreditbetrag hinzugerechnet. Der Kreditnehmer muss diesen Gesamtbetrag
in der vereinbarten Laufzeit, die normalerweise in Monaten angegeben wird, tilgen
(deshalb: Laufzeitzinssatz, nämlich regelmäßiger Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit).
Oft wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die in der Regel 2% vom ursprünglichen
Kreditbetrag beträgt.
Um die Konditionen von verschiedenen Angeboten vergleichbar zu machen, sind die
Kreditinstitute verpflichtet, neben dem Nominalzins auch den sog. Effektivzins
auszuweisen. In diesem Effektivzins werden neben Nominalzins auch Gebühren
und die Art der Zins- und Tilgungsverrechnung einbezogen. Diese Berechnung
nach der Preisangabenverordnung (PAngVO) geht von der 360-Tage-Methode aus.
Eine Besonderheit bei der Zinsberechnung greift dann, wenn Valutierung
(Auszahlung des Darlehens) und der ersten Raten weniger / mehr als 30
Zinstage liegen. Da Zins und Tilgung regelmäßig nachschüssig (im nachhinein)
dem Darlehenskonte gutgeschrieben werden, werden durch Anlaufzinsen eventuell
entstehende Zinsen ausgeglichen. Um die Anlaufzinsen zu berechnen, wird ein
sog. Nettoeffektivzinssatz, der die Bearbeitungsgebühr nicht einbezieht, ermittelt. |