Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    6.5.2012 Drucken

    Erbschaften machen Altersvorsorge nicht obsolet

    27 Prozent der rund zehn Billionen Euro Nettovermögen werden im laufenden Jahrzehnt vererbt. Angesichts dieser Zahlen könnte eine Erbschaftsillusion bei der Planung der Altersvorsorge Raum greifen, gibt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) zu bedenken. Doch eine genauere Betrachtung der Struktur und Verteilung der Erbschaften legt offen, dass die Mehrheit der Deutschen die finanzielle Absicherung im Alter nicht auf ein Erbe gründen kann. „Die durchschnittliche Erbschaft beträgt zwar rund 305.000 Euro, aber rechnet man die zwei Prozent Top-Erbschaften heraus, dann liegt dieser Wert nur noch bei 212.000 Euro. Die allermeisten Erbschaften müssen zudem geteilt werden. So bleiben bereits bei zwei Begünstigten nur noch 106.000 und bei drei nur 71.000 Euro pro Erbe übrig“, rechnet Dr. Reiner Braun, Vorstand der empirica AG in Berlin, vor. Das unabhängige wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Beratungsunternehmen hat schon mehrfach für das DIA die Situation von Erben in Deutschland untersucht.

    Braun macht auf einen weiteren Wermutstropfen aufmerksam: „Geringverdiener erben seltener und weniger. Erben von Vermögen über 25.000 Euro haben einen Einkommensvorsprung gegenüber Gleichaltrigen von etwa 600 Euro/Monat.“ Damit liege nahe, dass von großen Erbschaften vor allem profitiert, wer auch hohe Vermögen aus dem eigenen Einkommen angespart hat oder ansparen kann. „Insbesondere die Vermögensschwächeren können also nicht darauf hoffen, dass der Erblasser die fehlende Altersvorsorge ersetzt“, ergänzt Dr. Reiner Braun. Hinzu komme, dass sich die ungleiche Verteilung auf die Erbengeneration künftig verschärft, denn vor allem Erblasser aus höheren Einkommensschichten haben heute weniger Kinder. „Umso mehr gilt dann für die breite Masse: Erbschaften machen die eigene Altersvorsorge nicht obsolet“, warnt Dr. Braun.

    Die Informationen beruhen auf einem längeren Interview mit Dr. Reiner Braun, Vorstand der empirica AG in Berlin, das beigefügt ist. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge bietet den Redaktionen an, dieses Gespräch ganz oder in Auszügen in eigenem Namen zu veröffentlichen, bittet aber darum, an gegebener Stelle auf das DIA oder dessen Untersuchungen zu diesem Thema zu verweisen. Weitere Informationen finden Sie in der DIA-Erbenstudie, für die im kommenden Jahr aktualisierte Untersuchungen vorgesehen sind.

     

    Datenlage widerlegt die Erbschaftsillusion

    Interview mit Dr. Reiner Braun, Vorstand der empirica AG in Berlin

    In einer neuen Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum wurde festgestellt, dass die Vorsorgelücke im Alter deutlich größer ist als bislang angenommen. Wer kein Erbe zu erwarten habe, sei auf eine ergänzende Altersvorsorge angewiesen, hieß es in Schlussfolgerung dieser Studie. Sie haben bereits mehrfach die Situation von Erben in Deutschland untersucht. Erbschaft = sicheres Auskommen im Alter – geht diese Rechnung auf? Oder droht vielmehr eine Erbschaftsillusion?

    Die durchschnittliche Erbschaft beträgt zwar rund 305.000 Euro, aber rechnet man die zwei Prozent Top-Erbschaften heraus, dann liegt dieser Wert nur noch bei 212.000 Euro. Die allermeisten Erbschaften müssen zudem geteilt werden. So bleiben bereits bei zwei Begünstigten nur noch 106.000 und bei drei nur 71.000 Euro pro Erbe übrig. Gegebenenfalls schmälert die Erbschaftssteuer die Beträge nochmals.

    Noch ein Wermutstropfen: Geringverdiener erben seltener und weniger. Erben von Vermögen über 25.000 Euro haben einen Einkommensvorsprung gegenüber Gleichaltrigen von etwa 600 Euro/Monat. Damit liegt nahe, dass von großen Erbschaften vor allem profitiert, wer auch hohe Vermögen aus dem eigenen Einkommen angespart hat oder ansparen kann. Insbesondere die Vermögensschwächeren können also nicht darauf hoffen, dass der Erblasser die fehlende Altersvorsorge ersetzt. Hinzu kommt: Die ungleiche Verteilung auf die Erbengeneration verschärft sich künftig, denn vor allem Erblasser aus höheren Einkommensschichten haben heute weniger Kinder. Umso mehr gilt dann für die breite Masse: Erbschaften machen die eigene Altersvorsorge nicht obsolet.

    Wie viel wird in dieser Dekade vererbt? Lassen sich daraus auch Rückschlüsse auf die Erbschaften in weiterer Ferne ziehen?

    Die privaten Haushalte in Deutschland besaßen im Jahr 2010 – als unsere Studie erstellt wurde – nach Abzug aller ausstehenden Kredite ein Nettovermögen von rund 9,4 Billionen Euro. Davon werden im laufenden Jahrzehnt rund 27 Prozent vererbt – das sind 2,6 Billionen Euro. Aber nur in zwei von drei Erbfällen profitiert die nächste Generation, denn Ehepaare setzen sich mit dem sogenannten Berliner Testament meist gegenseitig als Erbe ein. Deswegen werden „nur“ 1,7 Billionen Euro generationenübergreifend vermacht. Da die Vermögen recht ungleich verteilt sind, konzentrieren sich die großen Erbschaften auf einige wenige Fälle. Die oberen zwei Prozent aller Hinterlassenschaften vereinen etwa ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich. So werden in der breiten Masse nur knapp 1,2 Billionen Euro auf die nächste Generation übertragen, das sind 117 Milliarden Euro jährlich. Davon entfallen zehn Prozent auf Sachvermögen, der Rest verteilt sich etwa gleichmäßig auf Immobilien (47 Prozent) und Geldvermögen (43 Prozent).

    Quantitative Prognosen für spätere Zeitpunkte sind aus methodischer Sicht problematisch. Gleichwohl können qualitative Einschätzungen zur langfristigeren Entwicklung des Erbschaftsvolumens vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass die Volumina weniger stark ansteigen werden als in der Vergangenheit. Gründe für den gebremsten Anstieg der Erbschaftsvolumina sind die folgenden:

    Erstens: Die Wohneigentumsquote der Erblasser wird fast nur noch im Osten ansteigen, dort liegen die Verkehrswerte der Immobilien allerdings unter dem bundesdeutschen Durchschnitt.

    Zweitens: Die durchschnittlichen Immobilienpreise werden nach 2020 kaum noch ansteigen, weil die Zahl der Haushalte und damit die Wohnungsnachfrage sinken werden.

    Drittens: Der Anstieg der Geldvermögen dürfte weiterhin parallel zum Wachstum der Einkommen verlaufen. Allerdings verlangsamt sich das Einkommenswachstum seit einiger Zeit. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.

    Viertens: Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge bekommt immer größere Bedeutung. Diese Vermögen sind jedoch nicht oder nur bedingt vererbbar. Je stärker die private Altersvorsorge den Aufbau „konventioneller“ Geldvermögen verdrängt, desto geringer ist das künftige Erbvolumen.

    Fünftens: Die zunehmende Lebenserwartung wird das Wachstum der künftigen Erbschaften ebenfalls verlangsamen. Die zusätzlichen Lebensjahre nötigen zu zusätzlichen Ausgaben. Dieser Effekt fällt vor allem dann ins Gewicht, wenn künftige Erblasser im Alter konsumfreudiger sind als heutige oder pflegebedürftig werden.

    In letzter Zeit wird häufig öffentlich geklagt, dass die Ungleichheit in der Gesellschaft zunimmt, zum Beispiel durch den gewachsenen Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Führen Erbschaften zusätzlich zu mehr Ungleichheit oder zu weniger?

    Erbschaften werden häufig als Quelle von Ungleichheit wahrgenommen. Die Ungleichheit in einer Volkswirtschaft steigt aber nicht dadurch, dass jetzt andere (wenige) Haushalte hohe Vermögen besitzen. Insofern wird durch Erbschaften in der Regel die Ungleichheit nicht erhöht, sondern perpetuiert. Abgesehen davon erben in der Tat die Einkommensstärkeren auch höhere Vermögen. Gleichwohl ist nicht jeder Erbe ein Millionenerbe. Lässt man die Top-Erbschaften außer Betracht, ist die Vermögensungleichheit vor allem auf das unterschiedliche Sparverhalten zurückzuführen, denn Erbschaften haben auch Auswirkungen auf die Vermögensbildung: wer hohe Erbschaften erwartet oder bereits erhalten hat, ist oft auch konsumfreudiger und umgekehrt. Daher bleibt die langfristige Auswirkung der Erbschaften auf die Vermögensverteilung der Erben unklar.

    Allerdings dürfte die Ungleichheit der Erbschaften selbst zunehmen. Erblasser, die nicht ausreichend privat fürs Alter vorgesorgt haben oder zum Pflegefall werden, müssen ihre Ersparnisse im Alter weitgehend aufbrauchen und können daher weniger vererben. Es sieht im Moment so aus, dass vor allem die Bezieher höherer Einkommen und damit auch die Wohneigentümer besser privat fürs Alter vorsorgen.

    Außerdem werden sich die Immobilienwerte künftig stärker ausdifferenzieren. Es wird immer wichtiger, ob das geerbte Haus in München, Köln, Hamburg oder im Bayerischen Wald, der Eifel oder Nordhessen steht. Zunehmende Ausdifferenzierungen sind auch innerhalb der Regionen zu beobachten. Je nach Stadtteil oder Bauart werden sich die Preise ganz unterschiedlich entwickeln: qualitativ hochwertige Wohnimmobilien – Einfamilienhäuser, Wohnungen in Gründerzeithäusern etc. – in Wachstumsregionen werden an Wert gewinnen, während schlechtere Wohnungsqualitäten – zum Beispiel Geschosswohnungen der 50er und 60er Jahre in demografischen Schrumpfungsregionen eher an Wert verlieren werden.

    Wer sind eigentlich die heutigen Erben/Erblasser und wie unterscheiden sie sich von früheren Generationen?

    Derzeit erreichen erstmalig die Nachkriegs-Babyboomer das „Erbenalter“. Diese Generation wurde in den 1960er Jahren geboren, die Erben sind also derzeit 40- bis unter 65 Jahre alt. Unter 40-Jährige erben nur indirekt, wenn Erbschaften an die Enkelkinder durchgereicht werden. Die heutigen Erben unterscheiden sich von den bisherigen durch ungünstigere Rahmenbedingungen in ihrer Erwerbsphase. Geboren in den auslaufenden Wirtschaftswunderjahren starteten sie ihr Berufsleben mit den Auswirkungen der ersten Ölkrise Mitte der 1970er Jahre. Haushaltsgründung und Familienbildung waren geprägt durch wachsende Staatsschulden und den Umbau des Sozialstaates. Anders als ihre Vorgängergeneration können sich die Nachkriegs-Babyboomer nicht mehr allein auf die staatliche Rente verlassen. Gleichzeitig ist ihre Vermögensbildung gestört durch lange Ausbildungszeiten, wechselnde Arbeitgeber sowie späte Familienbildung und Scheidung. Es ist die erste Generation „Privatvorsorge“, wobei viele bislang immer noch nicht ausreichend privat vorgesorgt haben.

    Erblasser sind die über 70-Jährigen. Bis in die frühen 1990er Jahre war dies noch die „Aufbaugeneration“, deren Vermögen durch den zweiten Weltkrieg weitgehend vernichtet waren. Diese Generation wird nun abgelöst durch die „Wirtschaftswunderkinder“, die ihr Vermögen von Beginn an unbelastet von den Kriegsfolgen aufbauen konnte. Steigende Einkommen ermöglichten eine ungestörte Vermögensbildung, vielen sogar den Erwerb eines Eigenheims. Das macht sich in der Höhe der Erbschaften, aber auch in ihrer Zusammensetzung und zunehmenden Ungleichheit bemerkbar. Dies wird besonders deutlich an den historisch bedingt ungünstigeren Ausgangsbedingungen in Ostdeutschland.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]