Gesetzliche Rentenversicherung

Finanzen der GRV

Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage
Die Träger der Rentenversicherung müssen per Gesetz eine Rücklage bilden, die Defizite und Schwankungen bei den Einnahmen im Jahresverlauf ausgleichen soll. Diese sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage wurde bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet. Mit Hilfe der Rücklage können kurzfristige Erhöhungen der Rentenbeiträge vermieden werden.

Die Nachhaltigkeitsrücklage muss sich in einer Bandbreite von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung bewegen. In der jüngsten Vergangenheit ist die Rücklage wiederholt in Anspruch genommen worden, so dass die finanziellen Reserven der Rentenversicherung stark angegriffen sind. Den Tiefststand erreichte die Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2005 mit einem Wert von nur 0,11 der Monatsausgaben.


 




 
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