Seit den 1960er Jahren ist der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung um 5,9 Prozentpunkte gestiegen. Mit der Rentenreform aus dem Jahr 2001 wurde beschlossen, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen.

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