Zeitgleich mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten und der steuerlichen Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen zu Beginn des Jahres 2005, hat der Gesetzgeber auch die Besteuerung privater Lebensversicherungen neu geregelt. Dabei wurde mit der Basis-Rente (auch "Rürup-Rente") ein neues steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt geschaffen. Die freiwillige, private kapitalgedeckte Basisrente soll dazu beitragen, die wachsenden Lücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Das Konzept der Basisrente orientiert sich eng an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. So soll sicher gestellt werden, das dieses Vorsorgeprodukt ausschließlich zur Altersversorgung verwendet wird.
Die Ansprüche aus einer Basisrente dürfen
· nicht vererblich,
· nicht übertragbar,
· nicht beleihbar,
· nicht veräußerbar und
· nicht kapitalisierbar sein.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, die Basisrente außerdem nur als monatliche lebenslangen Leibrente und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs in Anspruch genommen wird, dürfen die Beiträge von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Die neue Basis-Rente ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige interessant, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Als Vorsorgeaufwendungen können sie dafür nun die Beiträge für eine private Basis-Rente bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Im ersten Jahr 2005, beschränken sich die Abzugsmöglichkeiten allerdings auf 60 Prozent des Maximalbetrags von 20.000 Euro Betrags, also höchstens 12.000 Euro. Die Abzugsmöglichkeiten werden dann jährlich um jeweils zwei Prozentpunkte angehoben, so dass die Aufwendungen ab 2025 zu 100 Prozent abgezogen werden können. Entsprechend wächst auch das maximal als Sonderausgaben zu berücksichtigende Volumen von zunächst 12.000 Euro auf 20.000 Euro.
Selbstständige können mit der Basisrente deutlich mehr Steuern sparen als sozialversicherungspflichtige Angestellte. Denn diese müssen von den steuermindernden Beiträgen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen.