Daten & Fakten
Geld, Einkommen, Vermögen
Einkommen älterer Menschen
Grundsicherung im Alter
Wer nicht in der Lage ist aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, erhält in Deutschland eine sogenannte Grundsicherung, die das „sozial-kulturelle Existenzminimum“ garantiert. Die Grundsicherung steht prinzipiell auch Rentnern zu. Sie wird dann gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie Einkommen und Vermögen des (Ehe)Partners nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen. Wer also im Alter keine ausreichend hohe Rente hat und dem auch andere Einkommen im Kontext des Haushaltes nicht zur Verfügung stehen, hat Anspruch auf eine Aufstockung der Rente bis auf das Niveau des Grundsicherungsbedarfs.
Zwar ist die Zahl der älteren Menschen in Deutschland (65 plus), die eine Grundsicherung in Anspruch nehmen von rund 258.000 im Jahr 2003 bis 2010 auf über 400.000 gestiegen. Der Anteil an der entsprechenden Altersgruppe ist jedoch nach wie vor gering. Er beträgt 2,5 Prozent, wobei Frauen (2,8 Prozent) stärker als Männer (2 Prozent) auf diese bedürftigkeitsgeprüfte Leistung zurück greifen müssen. In der Gesamtbevölkerung nahmen im Jahr 2010 knapp 800.000 Menschen Grundsicherungsleistungen in Anspruch, das entsprach einem Anteil von unter einem Prozent.
Die persönliche Grundsicherung wird individuell berechnet und setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Von dem ermittelten Betrag wird vorhandenes Einkommen und verwertbares Vermögen in Abzug gebracht. Der verbleibende Betrag wird dann als Grundsicherung monatlich ausgezahlt.



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