Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Renten der Versicherten
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2011
Im jährlichen Rentenversicherungsbericht gibt die Bundesregierung einen Ausblick auf die erwartete Entwicklung für die nächsten Jahre. Für die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis zum Jahr 2015 werden die Annahmen des interministeriellen Arbeitskreises „Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen“ vom 20. Oktober 2011 unterlegt. Die langfristigen Annahmen zu den Berechnungen basieren im Wesentlichen auf ökonomischen Grundannahmen, die die „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“ (Rürup Kommission) im Jahr 2003 erarbeitet hat und die – entsprechend weiterentwickelt – auch schon den Berechnungen der Rentenversicherungsberichte der Vorjahre zugrunde lagen.
Hier die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2011 im Überblick:
· Zur Entwicklung der Beitragssätze und der Renten
Der Beitragssatz sinkt dem Bericht zufolge in der mittleren Variante im Jahr 2012 auf 19,6 % ab. Im Jahr 2013 sinkt er auf 19,2 % und 2014 weiter auf 19,0 % ab. Infolge der Verstetigungsregel, nach der der Beitragssatz so lange beizubehalten ist, bis der untere oder obere Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage (0,2 bis 1,5 Monatsausgaben) erreicht ist, bleibt er bis 2018 unverändert auf diesem Niveau. Anschließend soll der Beitragssatz wieder ansteigen, zunächst auf 19,1 % im Jahr 2019, dann auf 19,9 % im Jahr 2020 und auf 20,0 % im Jahr 2021. In den Folgejahren nimmt er bis zum Jahr 2025 auf 20,9 % zu.
Für die Renten erwartet die Bundesregierung, dass sie bis zum Jahr 2025 um insgesamt rund 35 Prozent steigen. Dies würde einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut 2 Prozent pro Jahr entsprechen. Diese Prognose muss als sehr optimistisch eingeschätzt werden. Zum Vergleich: Im Verlauf der vergangenen zehn Jahre sind die Renten tatsächlich jährlich nur um 0,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Das Sicherungsniveau vor Steuern soll dem Bericht zufolgen von 50,2 Prozent im Jahr 2011 auf 47,8 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 46,2 Prozent im Jahr 2025 sinken.
Beitragssatz wie auch Sicherungsniveau vor Steuern bewegen sich dem Bericht zufolge im Rahmen der im Gesetz vorgesehenen Grenzen von 20 Prozent bzw. 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bzw. 43 Prozent bis zum Jahr 2030. Diese Annahme steht und fällt allerdings mit der tatsächlichen Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne.
· Annahmen zur Entwicklung von Beschäftigung und Löhnen
Für das Jahr 2011 wird mit einer Zunahme der Beschäftigung um rund 1,3 % und für 2012 mit einer weiteren Zunahme um rund 0,4 % gerechnet. Für den Mittelfristzeitraum bis 2015 wird von einer Stabilisierung der Beschäftigung auf unverändertem Niveau ausgegangen. Bei den Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer betragen die angenommenen Veränderungsraten im Jahr 2011 +3,4 %, 2012 +2,4 % und danach mittelfristig bis 2015 +2,5 % pro Jahr. Bis zum Jahr 2020 wird von einer Steigerung der jährlichen Zuwachsraten auf 3 % ausgegangen.
In der jüngsten Vergangenheit konnten diese Wachstumsraten nicht erreicht werden: So sind die Bruttlöhne und –gehälter je Arbeitnehmer im Zeitraum von 2004 bis 2010 nur um knapp 1% jährlich gestiegen.

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