Daten & Fakten
Private Altersvorsorge
Private Renten- und Lebensversicherungen
Versicherungssumme kapitalbildender Lebensversicherungen
Die Versicherungssumme kapitalbildender Versicherungen ist der im Versicherungsvertrag festgelegte Kapitalbetrag, der im Todesfall (Lebensversicherung) oder Erlebensfall (Rentenversicherung) der begünstigten bzw. der versicherten Person ausgezahlt wird. Der Betrag lag im Jahr 2009 bei rund 21.000 Euro je Einwohner.


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