Daten & Fakten
Private Altersvorsorge
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge
Steuerliche Behandlung der Basis-Rente
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Basis-Rentenverträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Der maximal anzusetzende Gesamtbetrag liegt bei 20.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 Euro. Davon sind im Jahre 2011 72 Prozent steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100 Prozent.
Rentenleistungen aus der Basis-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 Prozentpunkte an, danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Basis-Renten dauerhaft voll zu versteuern.



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