Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Finanzen der GRV
Entwicklung der Bundeszuschüsse seit 1950
Zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden außer den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in erheblichem Umfang auch steuerliche Mittel eingesetzt. Der so genannte Bundeszuschuss setzt sich aus mehreren verschiedenen einzelnen Zuschüssen zusammen. Der „allgemeine Bundeszuschuss“ soll die GRV bei der Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben unterstützen. Er hat eine allgemeine Entlastungs-, Ausgleichs- und Sicherungsfunktion. Der „zusätzliche“ Bundeszuschuss dient ausdrücklich der Abdeckung nicht beitragsgedeckter Leistungen und der Senkung von Lohnzusatzkosten.
Wegen fehlender Geldreserven wurden in der Zeit von 1952 bis 1956 bis zu 47 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus dem Bundeshaushalt beglichen. Allerdings erreichten die Rentenausgaben 1952 insgesamt nur 2,5 Prozent des Niveaus von 1989.


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