Daten & Fakten
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Garantiezins auf dem Rückzug
Der Garantiezins in der Lebensversicherung sinkt auf Beschluss des Bundesfinanzministeriums (BMF), ab dem 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent. Damit ist das BMF von der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abgewichen, die einen Garantiezins von 2,00 Prozent empfohlen hatten.
Das BMF begründet die Zinssenkung mit den dauerhaft niedrigen Zinsen für zehnjährige europäische Staatsanleihen mit höchster Bonität.
Der Garantiezins einer Kapital bildenden Lebensversicherung ist die Verzinsung, die der Versicherer seinen Kunden über die gesamte Laufzeit eines Vertrages garantieren muss. Hinzu kommt die sogenannte Überschussbeteiligung, deren Höhe sich vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers abhängt und die nicht im vorhinein garantiert ist. Der Höchstrechnungszins wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Die Versicherungsbranche gibt hierzu eine Empfehlung, an die das Ministerium bei seiner Entscheidung allerdings nicht gebunden ist.
Die Absenkung des Garantiezinses betrifft nur Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden.


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