Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Probleme der GRV
Risiko Beitragssatzentwicklung
Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung ist so konzipiert, dass jährlich die Einnahmen an die Ausgaben angepasst werden mit der Folge, dass ein bestimmter Beitragssatz stets auch einem bestimmten Rentenniveau entspricht. Welche Kombination aus Beitragssatz und Rentenniveau – ausgedrückt durch die Bruttoersatzquote des Eckrentners – in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren gewählt wird, ist heute naturgemäß nicht eindeutig vorhersehbar, sondern das Ergebnis politischer und ökonomischer Prozesse der nächsten Jahrzehnte. Die Unkalkulierbarkeit dieser Prozesse wird am Beispiel des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung seit 2001 deutlich. Entgegen den Versprechungen aus dem Jahr 2001 wurde der Beitragssatz nicht gesenkt, sondern angehoben. Auch die eher optimistischen Ankündigungen in späteren Rentenversicherungsberichten (z.B. 2008) mussten schon bald wieder korrigiert werden.


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