Daten & Fakten
Glossar
Zusatz-Sonderversorgung
Zum 1. Januar 1992 sind 22 unterschiedliche Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt worden. Dadurch soll sichergestellt werden, daß die Menschen in der Ex-DDR keine finanziellen Nachteile bei der späteren Altersversorgung erleiden müssen.

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Pressemitteilung
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