Daten & Fakten
Glossar
Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit wird als beitragsfreie Zeit berücksichtigt, wenn der Versicherte bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahres stirbt oder eine Rente bezieht (z.B. wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit). Zu den bereits geleisteten Beitragszeiten wird dann die gesamte Zeit bis zum Eintritt des 55. Lebensjahres hinzugerechnet. Von den darauf folgenden fünf Jahren bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres werden maximal 20 Monate angerechnet. Die Zurechnungszeit wird so gewertet, als hätte der Versicherte während dieser Zeit Beiträge gezahlt, die den bisherigen durchschnittlichen Beitragsleistungen zur Rentenversicherung entsprechen. Durch die Zurechnungszeit soll das finanzielle Risiko früher Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder eines frühen Todes abgesichert werden.

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