Daten & Fakten
Glossar
Zeitrente
Der Bezug einer gesetzlichen Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann zeitlich befristet werden, wenn erwartet werden kann, das durch eine absehbare Verbesserung des Gesundheitszustandes des Versicherten in Zukunft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr vorliegt. Dasselbe gilt, sofern der Rentenanspruch von der Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt abhängig ist. Diese „Zeitrente“ ist auf drei Jahre befristet.

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