Daten & Fakten
Glossar
Versorgungslücke
Zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der gesetzlichen Rente klafft eine Lücke, die den gewohnten finanziellen Lebensstandard im Ruhestand zu schmälern droht. Beim sogenannten Eckrentner, der 45 Jahre lang berufstätig war und stets durchschnittlich verdient hat, beträgt die gesetzliche Rente beispielsweise nur rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Bei kürzerer Erwerbstätigkeit fällt die Rente entsprechend niedriger aus. Bei vielen Arbeitnehmern schließt die betriebliche Altersversorgung diese Versorgungslücke teilweise. Wenn die eigenen Ansprüche im Alter nicht zurückgeschraubt werden sollen, muss die verbleibende Versorgungslücke zwischen dem gewohnten Einkommen und der Rente durch frühzeitige private Altersvorsorge geschlossen werden.

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