Daten & Fakten
Glossar
Versicherungspflichtgrenze
Unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze werden Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese Grenze liegt für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 42.300 EUR (3.525 EUR im Monat) bundesweit.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze praktisch identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze, denn nur bis zu dieser Grenze werden Beiträge erhoben. Die Versicherungspflicht besteht hier jedoch grundsätzlich weiter, auch wenn das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

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