Daten & Fakten
Glossar
Versicherungsfremde Leistungen
Eine strenge Abgrenzung der so genannten “versicherungsfremden Leistungen” in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) existiert nicht. Der Grund hierfür liegt in dem weiten Sicherungsauftrag der GRV, der auch solche Leistungen abdeckt, denen nicht unmittelbar Lohnbeiträge zugrunde liegen. Nach Auffassung des Verbands der Deutschen Rentenversicherungsträger VDR sind Anrechnungszeiten, Kriegsfolgelasten, Zurechnungszeiten und Familienlastenausgleich als “versicherungsfremde Leistungen” der GRV zu bezeichnen. Nach der letzten Schätzung aus dem Jahr 1995 lag der Anteil dieser Leistungen bei ca. 34 Prozent der gesamten Rentenausgaben. Diese Quote ist seither gesunken. Der ursprünglich für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen vorgesehene Bundeszuschuss trägt darüber hinaus längst einen Teil der regulären Rentenlasten mit.

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