Daten & Fakten
Glossar
Umlageverfahren
Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bei den Rentenversicherungsträgern eingehenden Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, Bundeszuschuss) werden sofort an die Rentenbezieher ausgezahlt und nicht etwa zur Finanzierung zukünftiger Rentenansprüche als Kapital angelegt. Die Rentenversicherungsträger halten lediglich eine finanzielle Rücklage, die sogenannte Schwankungsreserve, um mögliche Einnahmeausfälle bzw. Leistungsspitzen während des Jahres ausgleichen zu können. Reicht diese Reserve zur Auszahlung der Renten nicht, sorgt der Bund mit einer zinslosen Liquiditätshilfe dafür, dass die Rentenversicherung stets zahlungsfähig bleibt (Bundesgarantie).

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