Daten & Fakten
Glossar
Teilrente
Gesetzlich Rentenversicherte können seit 1992 eine sogenannte Teilrente in Anspruch nehmen. Diese kann ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der vollen Altersrente betragen. Wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, aber dennoch geringfügig hinzu verdienen möchte, kann eine Teilrente beantragen und seine Erwerbstätigkeit im Rahmen der entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen einschränken. Die Teilrente ermöglicht damit einen sanften Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, ohne dass durch den Hinzuverdienst Rentenansprüche geschmälert werden.

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