Daten & Fakten
Glossar
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Versicherungsnehmer erhalten würde, wenn er seine Kapital-Lebensversicherung vor Ende der Laufzeit kündigt. Der Rückkauf einer klassischen Kapital-LV ist in den ersten Jahren nach Vertragsabschluß mit Einbußen verbunden, da die Versicherungsgesellschaft ihre Provisions- und Abschlußkosten aus den ersten Jahresprämien deckt und der Versicherte mit seinen anfänglichen Beiträgen kein oder kaum Kapital bildet. Zusätzlich wird bei vielen Versicherungen der Rückkaufswert dadurch künstlich niedrig gehalten, das ein Teil der laufenden Überschüsse erst mit einem Schlussgewinnanteil am Ende der Laufzeit gutgeschrieben wird. Damit wird ein Anreiz zur vertragsgemäßen Beendigung geschaffen.

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