Daten & Fakten
Glossar
Rentenartfaktor
Nicht jede Rente soll nach dem Willen des Gesetzgebers das ausgefallene Erwerbseinkommen in vollem Umfang ersetzen. Der Rentenartfaktor legt je nach Art der Rente die Höhe des persönlichen Versorgungsanspruchs in der Rentenformel fest. So wird davon ausgegangen, dass beispielsweise der Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente einen Teil seines Einkommens weiterhin mit einer Tätigkeit in einem anderen als seinem erlernten Beruf ausüben kann. Dementsprechend beträgt der Rentenartfaktor hier 0,6667, was dazu führt dass die BU-Rente um ein Drittel niedriger ist als die Altersrente oder die Erwerbsunfähigkeitsrente.

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