Daten & Fakten
Glossar
Höchstbeitrag
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind in ihrer Höhe begrenzt. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2005 von 5.200 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.400 Euro (neue Bundesländer) liegt der Höchstbeitrag bei monatlich 1.014 Euro (=5.200 Euro x 19,5 Prozent Beitragssatz) bzw. 858 Euro. In den neuen Ländern bezieht sich der Höchstbeitrag ausschließlich auf die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die freiwilligen Höchstbeiträge sind in den neuen Bundesländern genauso hoch wie in den alten.

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