Daten & Fakten
Glossar
Hinzuverdienstgrenze
Ein Versicherter, der vor dem 65. Lebensjahr Altersrente bezieht, darf – ohne dass sich dies rentenkürzend auswirkt – nur insoweit zusätzliches Einkommen erzielen, als dabei die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten liegt ab dem 01.01.2004 bei 345 EUR.

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