Daten & Fakten
Glossar
Grundsicherung
Personen mit geringen Rentenansprüchen rutschen oftmals in die Altersarmut weil sie sich schämen Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen oder befürchten, dass ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Mit der bedarfsorientierten Grundsicherung soll dieser Form der verschämten Altersarmut begegnet werden. Sie sichert den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt dabei kein Rückgriff auf das Vermögen der Kinder. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung ist keine Voraussetzung für den Bezug der Grundsicherung. Einen Antrag kann jeder stellen, der älter als 65 oder erwerbsunfähig ist.

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