Daten & Fakten
Glossar
Gesetzliches Renteneintrittsalter (Rentenalter, Rentenzugangsalter)
Gesetzlich festgelegtes Lebensalter, bei dessen Vollendung einVersicherter Anspruch auf eine durch eigene Leistungen (Beiträge)erworbene Versichertenrente hat und diese ohne Abschlag (Zuschlag)erhält. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt bislang bei65 Jahren. Für bestimmte Gruppen (z.B. Schwerbehinderte) geltenabweichende Regelungen

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