Daten & Fakten
Glossar
Freiwillige Versicherung
Wer nicht versicherungspflichtig ist kann freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen können sich jedoch nur dann freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie die allgemeine Wartezeit (60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten) erfüllt haben.

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Pressemitteilung
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