Daten & Fakten
Glossar
Entgeltpunkte
Recheneinheit der gesetzlichen Rentenversicherung zur Messungder relativen Rentenanwartschaft. Ein Entgeltpunkt entspricht derin einem Kalenderjahr erworbenen Anwartschaft eines Durchschnittsverdieners.Der Bruttolohn des Versicherten wird bis zurBeitragsbemessungsgrenzezum Durchschnittsverdienst allerVersicherten ins Verhältnis gesetzt und in Entgeltpunkte umgerechnet.Die tatsächliche Rentenhöhe hängt von den persönlichenEntgeltpunkten des Versicherten ab.

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