Daten & Fakten
Glossar
Berücksichtigungszeiten
Zeitraum, den der gesetzlich Rentenversicherte mit der Kindererziehung oder der häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen verbracht hat. Allerdings begründen solche Berücksichtigungszeiten allein noch keinen Rentenanspruch. Außerdem wirken sie nicht rentensteigernd. Positive Folgen haben diese Zeiten für den Versicherten aber im Zusammenwirken mit anderen Regelungen. So können sie beispielweise die Anwartschaft des gesetzlich Rentenversicherten auf eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente aufrechterhalten. Außerdem werden sie für bestimmte Renten auf die 35jährige Wartezeit angerechnet. Und schließlich besteht die Möglichkeit, daß sich die Berücksichtigungszeiten bei der Bewertung von beitragsfreien Zeiten rentensteigernd auswirken.

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