Daten & Fakten
Glossar
Beitragszeiten
Zeiträume, in denen Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt wurden oder die aus anderen Gründen als Anrechnungszeiten gelten. Zu den Beitragszeiten zählt neben der Versicherungszeit bei der Bundesdeutschen Rentenversicherung auch die Versicherungsdauer bei der früheren Reichsdeutschen Rentenversicherung sowie der Sozialversicherung der Ex-DDR. Als Beiträge kommen in Frage sowohl Pflichtbeiträge bei nicht-selbständig oder selbständig tätigen Versicherten als auch freiwillige Beiträge. Als Zeiträume, in denen zwar keine Pflichtbeiträge gezahlt wurden, die aber dennoch zu den Beitragszeiten gehören, akzeptiert das Gesetz beispielsweise Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiträume in denen der Versicherte sogenanntes Vorruhestandsgeld erhalten hat, seit 1992 Lohnersatzzeiten, in denen Kranken- oder Arbeitslosengeld gezahlt wurde und seit 1. April 1995 Pflegezeiten, während denen der/die Versicherte keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen konnte, weil Angehörige gepflegt werden mußten.

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