Daten & Fakten
Glossar
Beitragssatz
Prozentualer Anteil des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, mit dem der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ermittelt wird. Derzeit (Stand April 2007) liegt er bei 19,9 Prozent bundeseinheitlich. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil aufgebracht.

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