Daten & Fakten
Glossar
Beitragsfreie Zeit
Obwohl gesetzlich Rentenversicherte vom ersten Berufsjahr an Pflichtmitglieder dieser staatlichen Versorgungseinrichtung sind, zahlen sie nicht fortlaufend Beiträge in die Rentenkasse. Solche „beitragsfreien Zeiten“ werden (noch) bei der Ermittlung der Rentenansprüche und der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt. Hierzu zählen Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten sowie die Zurechnungszeit.

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Pressemitteilung
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