Daten & Fakten
Glossar
Auszahlungsplan
Der Auszahlungsplan legt fest, auf welche Art und Weise ein Kapitalanleger sein angespartes Vermögen, z.B. als private Altersrente, zugeteilt bekommt. Unterschieden werden hierbei Auszahlungspläne mit und ohne „Kapitalverzehr“. Beim letzteren läßt sich der Anleger ausschließlich die Erträge, die sein Kapital erwirtschaftet, überweisen. Beim Auszahlungsplan mit „Kapitalverzehr“ erhält der Anleger zusätzlich zu den Erträgen auch noch das Vermögen ausgezahlt. Welcher Auszahlungsplan vom Empfänger bevorzugt wird, hängt in der Regel davon ab, inwieweit noch Angehörige durch eine Erbschaft finanziell versorgt werden sollen.

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