Daten & Fakten
Glossar
Arbeitsentgelt
Diese Größe liegt der Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge bei den nicht selbständig Beschäftigten zugrunde. Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Einnahmen, die der Versicherte und Arbeitnehmer aus seinem Beschäftigungsverhältnis erzielt. Soweit er zusätzlich zu seinem Barlohn sogenannte Sachbezüge bekommt – dazu zählen beispielsweise freie Kost und freies Wohnen -, wird der Gegenwert dieser Sachleistungen den bar ausgezahlten Bezügen hinzugerechnet. Die Finanzverwaltung gibt regelmäßig den Wert solcher Sachleistungen in einer „Sachbezugsverordnung“ bekannt.

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