Daten & Fakten
Glossar
Anrechnungszeiten
Fachbegriff für eine Zeitspanne, während der gesetzlich Rentenversicherte aus bestimmten persönlichen Gründen keine Beiträge leisten konnten. Die Anrechnungszeiten wertet der Rentenversicherungsträger so, als hätte der Versicherte dennoch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Folgende Umstände werden als Anrechnungszeiten akzeptiert:
Krankheit (Arbeitsunfähigkeit), Rehabilitation (medizinische Heilbehandlung oder Berufsförderung) außer bei Entgeltfortzahlung,
Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft,
Arbeitslosigkeit,
Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr,
Rentenbezugszeiten vor dem 55. Lebensjahr.
Die Anrechnungszeiten werden bei der 35jährigen Wartezeit, die Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist, berücksichtigt. Grundsätzlich erhöhen sie die Rente. Phasen der Arbeitslosigkeit, der Krankheit und der Rehabilitation werden jedoch nicht mehr angerechnet, wenn zu dieser Zeit keine Leistungen aus der Sozialversicherung wie Arbeitslosengeld, bzw. –hilfe sowie Kranken- und Übergangsgeld bezogen wurden. Wahrscheinlich ist, daß die Anrechnungszeiten im Rahmen künftiger weiterer Rentenreformen deutlich verringert bzw. völlig wegfallen werden. So führen z.B. lange Studienzeiten zu deutlichen Leistungseinbußen bei der gesetzlichen Rente

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