Daten & Fakten
Glossar
Direktversicherung
Instrument der betrieblichen Altersvorsorge, bei der vom Arbeitgeber zu Gunsten des Beschäftigen eine Lebensversicherung abgeschlossen wird. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer; der Arbeitgeber zahlt die Prämien. Die Prämien gelten grundsätzlich als Arbeitslohn; sie sind als solcher lohnsteuerpflichtig und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen sozialversicherungspflichtig.
Bis zu einem jährlichen Höchstbeitrag von 1.752 EUR werden die Beiträge allerdings nur mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 20 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 22,5 Prozent) versteuert (§ 40b EStG). Die Direktversicherung ist daher besonders für Arbeitnehmer mit hoher Abgabenbelastung eine attraktive Form der Altersvorsorge und wird häufig auch in der Form der Gehaltsumwandlung genutzt.
Sobald die Vertragslaufzeit der kapitalbildenden Lebensversicherung bzw. einer privaten Rentenversicherung endet, darf der Arbeitnehmer die in der Ablaufleistung oder Kapitalabfindung seiner Police enthaltenen Überschüsse steuerfrei vereinnahmen (Voraussetzungen: zwölfjährige Mindestlaufzeit des Vertrags, fünfjährige Mindestzahldauer der Beiträge sowie ein Mindest-Versicherungsschutz von 60 Prozent der während der Laufzeit insgesamt eingezahlten Prämien).
Ein weiterer Vorteil bei der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung ist auch, daß der Mitarbeiter einen unwiderruflichen Anspruch auf die Versicherungsleistung erwirbt und deshalb die Direktversicherung bei einem Firmenwechsel ohne Probleme fortführen kann. Dadurch baut er über die Jahre, unabhängig vom jeweiligen Arbeitsverhältnis, eine sehr rentable eigene Altersversorgung auf.

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