Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Finanzen der GRV
Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage
Die Träger der Rentenversicherung müssen per Gesetz eine Rücklage bilden, die Defizite und Schwankungen bei den Einnahmen im Jahresverlauf ausgleichen soll. Mit Hilfe dieser sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage können kurzfristige Erhöhungen der Rentenbeiträge vermieden werden.
Die Nachhaltigkeitsrücklage muss sich in einer Bandbreite von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung bewegen. In der jüngsten Vergangenheit ist die Rücklage wiederholt in Anspruch genommen worden, so dass die finanziellen Reserven der Rentenversicherung stark angegriffen sind. Den Tiefststand erreichte die Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2005 mit einem Wert von nur 0,11 der Monatsausgaben.



Download
Seite drucken
Hier finden Sie tagesaktuelle Nachrichten aus
den Onlineportalen aller
wichtigen deutschen
Tageszeitungen, sowie
Internetredaktionen. Angezeigt werden die wichtigsten Artikel zu den
Themen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche
Altersversorgung und private Altersvorsorge.