Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Renten der Versicherten
Die Rentenformel
Die Höhe der gesetzlichen Rente bemisst sich nach dem Einkommen während des gesamten Arbeitslebens und der Dauer der rentenversicherten Zeiten. Die Rente wird dann nach einer Formel berechnet, in die mehrere Faktoren Eingang finden:
Die Rentenformel:
Rente = Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor x Rentenwert
Die einzelnen Faktoren der Rentenformel:
Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Für ein Durchschnittsjahreseinkommen erhält man genau einen Rentenpunkt.
Mit dem Rentenartfaktor wird die spezielle Rentenart ins Verhältnis zur Altersrente gesetzt.
Durch den Zugangsfaktor werden aus den bisher ermittelten Entgeltpunkten persönliche Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor bewertet die Unterschiede bei der Rentenbezugsdauer. Er beträgt beim Renteneintritt mit 65 Jahren 1,0. Wer vorzeitig in Rente geht, hat einen Zugangsfaktor kleiner als 1,0, und erhält deshalb weniger Monatsrente. Der Zugangsfaktor ist größer als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters trotz erfüllter Wartezeit erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird.
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats jeweils am 01.07. eines Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst. Zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts wird u.a. der Nachhaltigkeitsfaktor angewendet. Dieser berücksichtigt das Verhältnis zwischen der Zahl der Beitragszahler und der Rentenempfänger. Der Rentenwert fällt demnach um so geringer aus, je ungünstiger das Verhältnis von Beitragszahler zu Rentenempfängern und je höher die Lebenserwartung und damit die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs ist.
Durch die Rentenformel wird im Ergebnis sicher gestellt: – dass die gesetzliche Rente umso höher ist, je höher das Einkommen und je mehr Jahre Beiträge eingezahlt werden. – dass ein vorzeitiger Rentenbeginn die Rente verringert, ein späterer Eintritt im Gegenzug die monatliche Rente erhöht – der Rentenanstieg bei einer Verschlechterung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern gebremst wird

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