Daten & Fakten
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Renten der Versicherten
Rente mit 67
Das gesetzliche Rentenalter wird zwischen 2012 und 2029 in Schritten von heute 65 auf 67 Jahre erhöht. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab 1947. Ab dem Jahrgang 1964 greift die Neuregelung voll. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen. Ausnahmen gibt es für Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.
Durch die neuen Altersgrenzen verändern sich auch die Zugangsfaktoren zum jeweiligen tatsächlichen Renteneintrittsalter des Versicherten. Die Zugangsfaktoren bestimmen, wie hoch die Abschläge (Zuschläge) bei einem späteren (früheren) als dem gesetzlich vorgesehenen Renteneintritt ausfallen. Ein Beispiel: Ein Versicherter des Jahrgangs 1964, hätte nach den alten Altersgrenzen bei einem Renteneintritt mit 65 noch 100 Prozent seiner Rente erhalten. Nach dem neuen Recht sinkt sein Zugangsfaktor bei einem vorgezogenen Renteneintritt mit 65 Jahren jedoch auf 92,8 Prozent. Er erhält also einen Abschlag auf seine Rente von 7,2 Prozentpunkten.





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